Unterschutzstellung mittels verwaltungsrechtlicher Verträge:
Der Gemeinderat Boppelsen hat am 10. März 2026 beschlossen, die Gebäude Otelfingerstrasse 6, 8 und 10, Vers.-Nr. 97 und 98 auf den Grundstücken Kat.-Nr. 359 und 981, im Eigentum von Urs Vonrüti, Otelfingerstrasse 6 und der Schlatter Kräuter AG, Otelfingerstrasse 18, 8113 Boppelsen, unter kommunalen Schutz zu stellen. Die Unterschutzstellung erfolgt mittels verwaltungsrechtlicher Verträge gemäss § 205 lit. d. PBG.
Einsichtnahme:
Die massgebenden Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus an der Oberdorfstrasse 2 öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise:
Publikation nach PBG.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist:
30 Tage
Ablauf der Frist:
20. April 2026
8113 Boppelsen, 20. März 2026 Gemeinderat Boppelsen
