Gemeindenachrichten aus der Gemeinderatssitzung vom 11. November 2025
Verlängerung des Vertrags für Abfuhr von Kehricht und Grüngut
Der Gemeinderat von Boppelsen hat beschlossen, den Vertrag mit der Paul Bader Transporte AG über die Durchführung der Haushalts‑, Betriebskehricht- und Grüngut-Abfuhr bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Der bestehende Vertrag, der am 31. Dezember 2025 ausläuft, wird somit ab dem 1. Januar 2026 fortgeführt. Die Paul Bader Transporte AG, bekannt für ihre gute Arbeitsqualität und faire Preise, wird weiterhin die Abfallentsorgung in der Region Furttal übernehmen.
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Neuer Vertragsabschluss zur Altglas- und Verpackungsentsorgung
Der Gemeinderat von Boppelsen hat beschlossen, den Vertrag zur Sammlung und Verwertung von Altglas sowie Alu- und Stahlblechverpackungen ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 mit der Paul Bader Transporte AG abzuschliessen. Der bisherige Vertrag mit der Bruno Röllin AG endet 2025.
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Pilotprojekt Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen
Der Kanton Zürich startet im Rahmen seiner neuen Palliative Care-Strategie ein Pilotprojekt für Mobile Palliative Care Teams (MPCT) in Pflegeheimen. Ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 soll das Projekt komplexe palliative Situationen in Pflegeheimen unterstützen und unnötige Spitaleinweisungen vermeiden. Ziel ist es, eine spezialisierte Betreuung vor Ort zu ermöglichen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Die Gemeinde Boppelsen beteiligt sich an diesem Projekt und finanziert die regelmässige Unterstützung durch MPCT in den Pflegeheimen der Gemeinde. Während der dreijährigen Projektphase übernimmt der Kanton die Hälfte der Finanzierung. Die jährlichen Kosten für Boppelsen werden auf ca. CHF 1’425.- geschätzt, wobei die Gemeinde vom kantonalen Förderbeitrag profitiert.
Dieses Projekt trägt zur Verbesserung der palliativen Versorgung und zur Entlastung des Pflegepersonals bei.
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Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute bezüglich Bedarfsabklärungen im Bereich Zusatzleistungen
Der Kanton Zürich hat im Rahmen der geänderten Zusatzleistungsverordnung (ZLV) neue Anforderungen für die Bedarfserklärung von Zusatzleistungen eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Gemeinden eine Bedarfsscheinigungsstelle benennen, um den Bedarf für neue Leistungen wie Hilfsmittel und Betreuung zu Hause festzustellen. Diese Bescheinigungsstelle soll den Betreuungsbedarf der Einwohner individuell ermitteln.
Die Gemeinde Boppelsen hat sich entschieden, eine Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute, Kanton Zürich, abzuschliessen, um ab dem 1. Januar 2026 die Bedarfsabklärung für Zusatzleistungen in der Altersversorgung durchzuführen. Die jährlichen Kosten werden auf ca. CHF 3’060.00 geschätzt. Diese Lösung stellt sicher, dass die Bedarfsabklärungen gemäss der neuen ZLV-Vorgabe effizient und rechtzeitig umgesetzt werden.
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Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:
Schlatter Kräuter AG, Otelfingerstrasse 10, Provisorischer Unterstand für Anbaugeräte
Ingrid Edelmann Naujack, Regensbergstrasse 20, Ersatz Hecke durch Sichtschutzwand
Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 09 | irene.daetwyler@boppelsen.ch
