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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 1. September 2026

Aus dem Gemeinderat

Kan­tonale Absicht zur Wieder­her­stel­lung von begr­a­digten, kanal­isierten oder ver­baut­en Flüssen und Bächen in einen möglichst natur­na­hen Zustand

Der Kan­ton und die Gemein­den sind verpflichtet, die Rena­turierung der Gewäss­er zu fördern. Zudem sind alle Kan­tone verpflichtet, für die Revi­tal­isierung von Gewässern zu sor­gen, die Revi­tal­isierun­gen zu pla­nen und den Zeit­plan dafür festzule­gen. Die Revi­tal­isierungs­pla­nung ist bei der Richt- und Nutzungs­pla­nung zu berücksichtigen.

Die aktuelle Revi­tal­isierungs­pla­nung Fliess­gewäss­er des Kan­tons Zürich wird für den Zeitraum 2027 bis 2047 über­ar­beit­et. Der Pla­nungsen­twurf ist auf die beste­hende Revi­tal­isierungs­pla­nung Seeufer abges­timmt worden.

Das kan­tonale Amt für Abfall, Wass­er, Energie und Luft (AWEL) hat zwis­chen­zeitlich die Pla­nung der Revi­tal­isierung der Fliess­gewäss­er über­ar­beit­et und in die Vernehm­las­sung geschickt.

Die Gemein­den bzw. die Pla­nungsver­bände wur­den aufge­fordert, bei allen pri­or­itären Revi­tal­isierungsab­schnit­ten an den kom­mu­nalen Fliess­gewässern mitzuteilen, wann eine Umset­zung aus Sicht der Gemeinde gewün­scht ist bzw. zweck­mäs­sig erscheint.

In der Gemeinde Bop­pelsen bet­rifft die Revi­tal­isierungs­pla­nung der Fliess­gewäss­er den Stock­acherbach, Parzelle 1428, Objekt Nr. 235. Gemäss AWEL hat der Stock­acherbach eine ökol­o­gis­che und land­schaftliche Bedeutung.

Der Gemein­der­at hat die Unter­la­gen einge­hend studiert. Auch sind auf die Vernehm­las­sung hin beim Gemein­der­at 5 Rück­mel­dun­gen von Bop­pliss­er Land­wirtschafts­be­trieben eingetroffen.

Aus Sicht des Gemein­der­ates und der betrof­fe­nen Land­wirtschafts­be­triebe soll auf die geplante Revi­tal­isierung des Stock­acherbachs verzichtet wer­den. Fol­gende Gründe unter­stützen dieses Anliegen:

Die Offen­le­gung des Stock­acherbachs in Bop­pelsen wird als wenig zielführend beurteilt und es wird davon abger­at­en. Der dafür nötige Aufwand sowie der Ver­lust von gutem Kul­tur­land wiegen den gewonnenen Nutzen nicht auf.

Das Gemein­dege­bi­et Bop­pelsen ver­fügt bere­its über mehrere soge­nan­nte Naturschutz-Inseln sowie ver­schiedene grössere und kleinere, und offen ver­laufende Wasser­läufe, wie z.B. der Otelfin­ger­bach oder der Bach zwis­chen dem Bop­pliss­er Wei­her und dem Ste­ingässli. Diese Wasser­läufe sind von Buschw­erk, Heck­en und Bäu­men gesäumt.

Auch mit Blick darauf, dass die Land­wirtschafts­fläche in der Schweiz im Lauf der ver­gan­genen Jahre immer weniger gewor­den ist, recht­fer­tigt eine Offen­le­gung des Stock­acherbachs nicht.

Der Gemein­der­at Bop­pelsen lehnt auf­grund vor­ge­nan­nter Punk­te die geplante Revi­tal­isierung des Stock­acherbachs in Bop­pelsen ab. Das AWEL wird gebeten, diese Revi­tal­isierung aus dem Pla­nungs­bericht zu streichen.

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Aufhe­bung generelles Feuer- und Feuer­w­erksver­bot auf dem gesamten Gemein­dege­bi­et Boppelsen

Der Gemein­der­at hat per 4. Sep­tem­ber 2026 das generelle Feuer- und Feuer­w­erksver­bot aufge­hoben. Vor­be­hal­ten bleiben weit­erge­hende Ver­bote und Anord­nun­gen des Kan­tons Zürich, ins­beson­dere das weit­er­hin gel­tende Feuerver­bot im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter vom Wal­drand) bis zu dessen Widerruf.

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Fol­gende Baube­wil­li­gung wurde erteilt:

Schnei­der Katha­ri­na; Otelfin­ger­strasse 3; PV-Anlage
Joehr Bern­hard; Regens­bergstrasse 26; Sanierung Con­tain­er­platz mit Beton­pal­isaden
Vitins Iwan und Madeleine; Neuwiesstrasse 7; Besuch­er-Längspark­platz
Andreoli Rico; Reb­bergstrasse 11; Wärmepumpe
Hochstrass­er Roger; Bergstrasse 15; Gara­gen­z­u­fahrt und Stützmauer

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Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch

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