Der Gemeinderat Boppelsen hat deshalb beschlossen, dass das verfügte, generelle Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Boppelsen per 4. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben wird.
Vorbehalten bleiben allfällige weitergehende Verbote und Anordnungen des Kantons Zürich, insbesondere das weiterhin geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter vom Waldrand) bis zu dessen Widerruf.
Die Bevölkerung wird gebeten, auch nach der Aufhebung des generellen Verbots beim Umgang mit Feuer die notwendige Vorsicht walten zu lassen und die jeweils aktuelle Brandgefahr zu berücksichtigen.
