Gesuchsteller/in:
Schlatter Kräuter AG, Otelfingerstrasse 18, 8113 Boppelsen
Projektverfasser:
Architekturbüro Schaub AG, Dammstrasse 9, 8112 Otelfingen
Bauprojekt:
Provisorischer Unterstand für Anbaugeräte, Gebäude Nr. 98, Grundstück Nr. 981, Otelfingerstrasse 10, in 8113 Boppelsen
Planauflage:
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Die Pläne liegen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Bei fehlender Übereinstimmung im “Amtsblatt des Kantons Zürich” und im “Furttaler” gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelf:
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen ab Ausschreibungsdatum bei der Baubehörde schrifltich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rechtsmittel verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides §§ 314 — 316 PBG)
Die Zustellung eines baurechtlichen Entscheides an Dritte ist gebührenpflichtig.
8113 Boppelsen, 17. Oktober 2025
Bauamt Boppelsen