Der Gemeinderat Boppelsen ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 für den 8. März 2026 an. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sowie der Gemeindeordnung der Primarschulpflege sind an der Urne zu wählen:
5 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin/Präsident
5 Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsidentin/Präsident
5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin/Präsident
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 12. November 2025, 11.00 Uhr beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde) Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Weitere Details zum Ablauf bzw. zum Vorverfahren finden Sie unter der Publikation Wahlanordnung.
Die Mitglieder des Wahlbüros werden durch die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 gewählt (Gemeindeordnung Art. 12). Bei Interesse an einer Kandidatur für das Wahlbüro melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Boppelsen.
Boppelsen, 3. Oktober 2025
Gemeinderat Boppelsen