Mit Beschluss vom 23.09.2025 genehmigte der Gemeinderat den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Stefanie Meile und Nikolaus Manser, beide patentierte Ingenieur-Geometerin bzw. patentierter Ingenieur-Geometer in der Müller Ingenieure AG, Dielsdorf.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirk Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
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Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch