Kantonale Absicht zur Wiederherstellung von begradigten, kanalisierten oder verbauten Flüssen und Bächen in einen möglichst naturnahen Zustand
Der Kanton und die Gemeinden sind verpflichtet, die Renaturierung der Gewässer zu fördern. Zudem sind alle Kantone verpflichtet, für die Revitalisierung von Gewässern zu sorgen, die Revitalisierungen zu planen und den Zeitplan dafür festzulegen. Die Revitalisierungsplanung ist bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen.
Die aktuelle Revitalisierungsplanung Fliessgewässer des Kantons Zürich wird für den Zeitraum 2027 bis 2047 überarbeitet. Der Planungsentwurf ist auf die bestehende Revitalisierungsplanung Seeufer abgestimmt worden.
Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat zwischenzeitlich die Planung der Revitalisierung der Fliessgewässer überarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt.
Die Gemeinden bzw. die Planungsverbände wurden aufgefordert, bei allen prioritären Revitalisierungsabschnitten an den kommunalen Fliessgewässern mitzuteilen, wann eine Umsetzung aus Sicht der Gemeinde gewünscht ist bzw. zweckmässig erscheint.
In der Gemeinde Boppelsen betrifft die Revitalisierungsplanung der Fliessgewässer den Stockacherbach, Parzelle 1428, Objekt Nr. 235. Gemäss AWEL hat der Stockacherbach eine ökologische und landschaftliche Bedeutung.
Der Gemeinderat hat die Unterlagen eingehend studiert. Auch sind auf die Vernehmlassung hin beim Gemeinderat 5 Rückmeldungen von Bopplisser Landwirtschaftsbetrieben eingetroffen.
Aus Sicht des Gemeinderates und der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe soll auf die geplante Revitalisierung des Stockacherbachs verzichtet werden. Folgende Gründe unterstützen dieses Anliegen:
Die Offenlegung des Stockacherbachs in Boppelsen wird als wenig zielführend beurteilt und es wird davon abgeraten. Der dafür nötige Aufwand sowie der Verlust von gutem Kulturland wiegen den gewonnenen Nutzen nicht auf.
Das Gemeindegebiet Boppelsen verfügt bereits über mehrere sogenannte Naturschutz-Inseln sowie verschiedene grössere und kleinere, und offen verlaufende Wasserläufe, wie z.B. der Otelfingerbach oder der Bach zwischen dem Bopplisser Weiher und dem Steingässli. Diese Wasserläufe sind von Buschwerk, Hecken und Bäumen gesäumt.
Auch mit Blick darauf, dass die Landwirtschaftsfläche in der Schweiz im Lauf der vergangenen Jahre immer weniger geworden ist, rechtfertigt eine Offenlegung des Stockacherbachs nicht.
Der Gemeinderat Boppelsen lehnt aufgrund vorgenannter Punkte die geplante Revitalisierung des Stockacherbachs in Boppelsen ab. Das AWEL wird gebeten, diese Revitalisierung aus dem Planungsbericht zu streichen.
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Aufhebung generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Boppelsen
Der Gemeinderat hat per 4. September 2026 das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Vorbehalten bleiben weitergehende Verbote und Anordnungen des Kantons Zürich, insbesondere das weiterhin geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter vom Waldrand) bis zu dessen Widerruf.
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Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
Schneider Katharina; Otelfingerstrasse 3; PV-Anlage
Joehr Bernhard; Regensbergstrasse 26; Sanierung Containerplatz mit Betonpalisaden
Vitins Iwan und Madeleine; Neuwiesstrasse 7; Besucher-Längsparkplatz
Andreoli Rico; Rebbergstrasse 11; Wärmepumpe
Hochstrasser Roger; Bergstrasse 15; Garagenzufahrt und Stützmauer
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Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch
