Unterschutzstellung Gasthaus Lägernstübli, Vers.-Nr. 114, Regensbergstrasse 3:
Der Gemeinderat Boppelsen hat am 19. Mai 2026 beschlossen, das Gebäude Regensbergstrasse 3, Vers.-Nr. 114 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 404, im Eigentum der Politischen Gemeinde Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, unter kommunalen Schutz zu stellen. Die Unterschutzstellung erfolgt mittels Gemeinderatsbeschluss gemäss § 205 lit. d. PBG.
Einsichtnahme:
Die massgebenden Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus an der Oberdorfstrasse 2 öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise:
Publikation nach PBG.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist:
30 Tage
Ablauf der Frist:
22. Juni 2026
8113 Boppelsen, 22. Mai 2026 Gemeinderat Boppelsen
