Die Ergebnisse der am 8. März 2026 durchgeführten Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 — 2030 finden Sie in der untenstehenden amtlichen Publikation.
Da gemäss den Protokollen des Wahlbüros vom 8. März 2026 nicht alle Stellen und die Stelle des Präsidiums der Rechnungsprüfungskommission im ersten Wahlgang besetzt werden konnten, findet am Sonntag, 14. Juni 2026, ein zweiter Wahlgang statt.
In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Mittwoch, 18. März 2026, 11.00 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden.
Gegen das jeweilige Wahlergebnis kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Boppelsen, 13. März 2026
Gemeinderat Boppelsen
