Die Lebensmittelverordnung (LMV) verlangt, dass die Wasserversorgung die Wasserbezüger*innen mindestens einmal jährlich über die Qualität des Trinkwassers informiert.
Das Kantonale Labor hat im März 2021 Wasserproben entnommen. Das Wasser dieser Proben entspricht den an Trinkwasser gestellten Anforderungen.