Verboten sind insbesondere:
- Offene Feuer im Freien ausserhalb des Siedlungsgebiets
- Das Abbrennen von Feuerwerk
- Landwirtschaftliche Räumungsfeuer
- Höhenfeuer und Himmelslaternen
- Das Wegwerfen brennender Rauchwaren oder Streichhölzer
Grillieren im Siedlungsgebiet (z. B. in Gärten oder auf Terrassen) bleibt in befestigten Feuerstellen erlaubt. Das Feuer ist jederzeit zu beaufsichtigen. Bei Wind ist auf das Grillieren im Freien zu verzichten.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Es wird erst aufgehoben, wenn sich die Brandgefahr aufgrund ausgiebiger Niederschläge und einer nachhaltigen Wetterberuhigung deutlich entschärft.
Weitere Informationen sind in den untenstehenden Anhängen, insbesondere dem Flyer, enthalten.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns sehr.
