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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 21. März 2023

Aus dem Gemeinderat

 

Gemein­de­nachricht­en aus der Gemein­der­atssitzung vom 21. März 2023

 

 

 

Nach­barschaft­shil­fe Furt­tal– Beitritt Vere­in Nach­barschaft­shil­fe Furttal

Der Vere­in Besuchs­di­enst Furt­tal ver­mit­telt Frei­willige, die regelmäs­sig Men­schen mit wenig sozialen Kon­tak­ten besuchen. Ausser­dem bietet der Besuchs­di­enst betreuen­den Ange­höri­gen Ent­las­tung an. Die Koor­di­na­tion­sstelle des Vere­ins erhält zunehmend Anfra­gen für die Nach­barschaft­shil­fe, welche ein wach­sendes Bedürf­nis darstellt. Mit der in der Krankenpflege-Leis­tungsverord­nung ver­ankerten Regelung «ambu­lant vor sta­tionär» gewin­nt die Nach­barschaft­shil­fe immer mehr an Bedeutung.

Die pro­fes­sionellen Spi­tex­or­gan­i­sa­tio­nen deck­en die medi­zinis­chen Leis­tun­gen sowie die ärztlich verord­nete Hauswirtschaft­shil­fe ab. Die Nach­barschaft­shil­fe zielt mit ihrem ergänzen­den frei­willi­gen Ange­bot auf die soziale Ebene. Ihr Ange­bot gilt für alle Alter­sklassen und soll wed­er die Spi­tex noch andere beste­hende Dien­stleis­tun­gen konkurrenzieren.

Mit der Organ­i­sa­tion als Vere­in wird eine Struk­tur gewählt, die schlank und kostengün­stig funk­tion­iert. Nach heutigem Ken­nt­nis­stand wird das Kosten-/Nutzen­ver­hält­nis als sehr gut beurteilt. Das Ange­bot füllt eine Lücke in vie­len Furt­taler Gemein­den und deckt ein echt­es Bedürf­nis in der Bevölkerung ab. Die Nach­barschaft­shil­fe steigert den sozialen Zusam­men­halt inner­halb der Gemeinde und der Region.

Die Gemeinde Bop­pelsen tritt per 1. Juli 2023 dem Vere­in « Nach­barschaft­shil­fe Furt­tal» bei. Der Sock­el­beitrag von CHF 500.00 und die wiederkehren­den Mit­glied­skosten, in Anwen­dung von Art. 26 GO zu der Erfol­gsrech­nung des poli­tis­chen Gemein­degutes, von CHF 300.00 wird genehmigt.

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Schul- und Region­al­bib­lio­thek – Genehmi­gung Jahres­rech­nung 2022

Der Gemein­der­at Bop­pelsen hat die Jahres­rech­nung 2022 der Schul- und Region­al­bib­lio­thek Otelfin­gen mit einem Aufwand von CHF 80’833.11, ein Ertrag von CHF –1’965.40 und einem daraus resul­tieren­den Aufwandüber­schuss von CHF 78‘867.71 genehmigt.

Der Anteil der Gemeinde Bop­pelsen an den Net­to­be­trieb­skosten von CHF 78‘867.71 beträgt CHF 8‘024.45.

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Sanierung der Strasse und Wasser­leitung Hin­ter­dorf­s­trasse — Genehmi­gung Kreditabrechnung

Die Hin­ter­dorf­s­trasse war gemäss Zus­tand­ser­fas­sung im Pro­jek­tab­schnitt in einem schlecht­en baulichen Zus­tand und auf der Trinkwasser­leitung trat­en mehrere Rohrbrüche auf. Aus diesen Grün­den wurde eine Sanierung pri­or­isiert und kon­nte im Herb­st 2021 baulich umge­set­zt werden.

Die Trinkwasser­leitung (Hau­san­schlus­sleitung) wurde für die Liegen­schaften Hin­ter­dorf­s­trasse 7/9 (Gemein­deliegen­schaft) und Hin­ter­dorf­s­trasse 6 (Her­mann Müller) erset­zt. Die Strasse­nen­twässerung wurde mit zwei neuen Strassen­samm­lern und ein­er Ver­längerung der Leitung optimiert.

Im Pro­jek­t­perime­ter wur­den sämtliche Rand­ab­schlüsse erset­zt und in Rück­sprache mit den angren­zen­den Eigen­tümern teil­weise auch auf Pri­vat­grund ange­ord­net. Mit dieser Mass­nahme kon­nte die Strassen­bre­ite beste­hen bleiben. Die Beanspruchung der Pri­vat­grund­stücke wurde mit ein­er Wegrecht­sein­tra­gung im Grund­buch rechtlich gesichert.

Der Gemein­der­at hat am 21. Sep­tem­ber 2021 das Pro­jekt mit Kosten­vo­ran­schlag von Fr. 129’000.- inkl. MWST der Müller Inge­nieure AG, Diels­dorf, genehmigt. Im Bud­get 2021 war ein Betrag von Fr. 110’000.- inkl. MWST eingestellt.

Zwis­chen­zeitlich liegt die Kred­itabrech­nung zur Genehmi­gung vor.

Gesamtüber­sicht

Baukosten

exkl. MWST (in Fr.)

inkl. MWST (in Fr.)

Kosten­vo­ran­schlag 2021

119’200.00

129’000.00

Kred­i­tan­teil Gemeinde (ohne Anteil Private)

109’563.60

118’000.00

Abrech­nungssumme (ohne Anteil Private)

95’646.10

102’986.15

Min­derkosten absolut

-13’917.50

-15’013.85

Min­derkosten in %

-12.7%

Begrün­dung Min­der-/ Mehrkosten

  • Im Wesentlichen sind die Bauar­beit­en gün­stiger aus­ge­fall­en, als im Kosten­vo­ran­schlag ver­an­schlagt war. Gegenüber den Unternehmerof­fer­ten ent­standen in der Aus­führung Min­der­aus­masse.  ca. Fr. ‑3’000.-
  • Die Posi­tio­nen «Divers­es und Unvorherge­se­henes» wur­den nicht in
    vollem Umfang beansprucht. Fr. ‑8’500.-
  • Weit­er sind die Tech­nis­chen Aufwen­dun­gen für Regelun­gen mit
    Grun­deigen­tümern und Ver­mes­sungsar­beit­en geringer
    aus­ge­fall­en als ver­an­schlagt. Fr. ‑2’500.-


Der Gemein­der­at genehmigt den Schluss­bericht mit der Schlussabrech­nung der Müller Inge­nieure AG im Betrage von Fr. 102’986.15 inkl. MWST.

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Fol­gende Baube­wil­li­gung wurde erteilt:

Mäder Esther, Sonnhalden­strasse 9, PV- Anlage

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Gemein­de­v­er­wal­tung Boppelsen

Céline Schwe­in­furth, Sach­bear­bei­t­erin Gemeindekanzlei

Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 09 | celine.schweinfurth@boppelsen.ch

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