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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 20. Mai 2025

Aus dem Gemeinderat

Gemein­de­nachricht­en aus der Gemein­der­atssitzung vom 20. Mai 2025

 

Genehmi­gung Nach­tragskred­it für BZO-Revision

Der Gemein­der­at hat den Nach­tragskred­it von CHF 5’996.00 für die Schlussphase der BZO-Revi­sion bewil­ligt. Der EFP AG, Regens­dorf, wird für die Weit­er­bear­beitung gedankt.

Nur mit diesem zusät­zlichen Betrag kön­nen die noch ausste­hen­den Arbeit­en abgeschlossen und die Revi­sion der BZO erfol­gre­ich zum Abschluss gebracht werden.

Der Gemein­der­at hat am 6. Juni 2023 den Auf­trag für die Weit­er­bear­beitung der Revi­sion der Bau- und Zonenord­nung (BZO) an die Fir­ma EFP AG, Regens­dorf, vergeben. Der bewil­ligte Kred­it belief sich auf CHF 47’388.00.

Die Arbeit­en an der BZO-Revi­sion sind mit­tler­weile weit fort­geschrit­ten und befind­en sich in der Schlussphase. Im Ver­lauf der Über­ar­beitung wurde jedoch eine zusät­zliche kan­tonale Vor­prü­fung notwendig. Diese hat­te eine erneute Über­ar­beitung sowie eine Pro­jek­t­sitzung mit dem Fach­gremi­um zur Folge.

Grund für diese zusät­zlichen Arbeit­en waren neue Anforderun­gen seit­ens des Kan­tons, welche bei der ersten Über­ar­beitung im Jahr 2017 noch nicht berück­sichtigt wor­den waren. Dadurch hat sich der Umfang der Revi­sion deut­lich erhöht.

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Fes­tle­gung der IKS-Doku­men­ta­tion sowie der Kontrollbereiche

Gemäss § 49 des Gemein­dege­set­zes obliegt dem Gemein­der­at die Führung der Gemein­de­v­er­wal­tung. Er sorgt für die Ein­hal­tung der geset­zlichen Vorschriften, überwacht die Ver­wal­tungstätigkeit, stellt den zweck­mäs­si­gen Ein­satz der finanziellen Mit­tel sich­er und schützt das Gemeindevermögen.

Auch wenn Gemein­den nicht aus­drück­lich verpflichtet sind, ein Internes Kon­troll­sys­tem (IKS) einzu-führen, ist dies eine nahe­liegende Mass­nahme zur Erfül­lung dieser Auf­sicht­spflicht. Ein IKS dient dazu, Abläufe inner­halb der Ver­wal­tung zu sich­ern, Risiken frühzeit­ig zu erken­nen und Fehlen­twick­lun­gen vorzubeugen.

Der Gemein­der­at sieht in der Ein­führung eines IKS einen wichti­gen Schritt zur weit­eren Pro­fes­sion­al­isierung und Trans­parenz der Verwaltungsarbeit.

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Bop­pelsen erar­beit­et Strate­gie zur Bekämp­fung inva­siv­er Neophyten

Inva­sive Neo­phyten bedro­hen zunehmend die heimis­che Pflanzen­welt, beein­trächti­gen die Bio­di­ver­sität und verur­sachen ökol­o­gis­che sowie wirtschaftliche Schä­den. Beson­ders im Wald kön­nen sie wichtige Funk­tio­nen wie Walder­hal­tung und Leben­sraum­schutz gefährden.

Die Gemeinde Bop­pelsen anerken­nt die Dringlichkeit dieses Prob­lems und hat beschlossen, bis spätestens Ende 2026 eine kom­mu­nale Neo­bio­tas­trate­gie zu erar­beit­en. Damit wird die Grund­lage ge-schaf­fen, um kan­tonale Beiträge für die Bekämp­fung von Neo­phyten im Wald beantra­gen zu können.

Die Strate­gie soll sich an den Empfehlun­gen des Kan­tons Zürich ori­en­tieren und eine räum­liche Pri­or­isierung der Mass­nah­men enthal­ten. Ziel ist ein koor­diniertes, langfristig wirk­sames Vorge­hen zum Schutz der natür­lichen Lebensräume.

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Jahres­rech­nung­sprü­fung 2024 erfol­gre­ich abgeschlossen

Die finanztech­nis­che Prü­fung der Jahres­rech­nung 2024 wurde vom 3. bis 22. April 2025 durch die GemeindeFinanzen.ch GmbH durchge­führt. Die Revi­sion bestätigt, dass die Rech­nung den geset­zlichen Vor­gaben entspricht.

Der Revi­sions­bericht wurde zur Ken­nt­nis genom­men und an den Bezirk­srat Diels­dorf weitergeleitet.

Der Abteilung Finanzen wird für ihre Arbeit der beste Dank ausgesprochen.

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Herb­st­markt Bop­pelsen 2025 – Bewil­li­gung erteilt 

Der Gemein­der­at Bop­pelsen bewil­ligt die Durch­führung des Herb­st­mark­tes am
Sam­stag, 20. Sep­tem­ber 2025. Dem Organ­i­sa­tion­skomi­tee wird für die Organ­i­sa­tion bestens gedankt.

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Kanalun­ter­halt 2024 – Genehmi­gung Schluss­bericht mit Schlussabrechnung

Im Rah­men des langjähri­gen Unter­halt­skonzepts wurde im Jahr 2024 das Sanierung­spro­jekt für den Sek­tor West des öffentlichen Kanal­net­zes vor­bere­it­et. Die Auss­chrei­bung und Aus­führung der Arbeit­en sind für 2025 geplant.

Die Grun­deigen­tümer pri­vater Liegen­schaften wur­den über den Zus­tand ihrer Abwasser­leitun­gen informiert und, wo erforder­lich, zur Sanierung aufge­fordert. Zudem wur­den im Aus­führungs­bere­ich der geplanten Sanierung der Hofwiesen­strasse pri­vate Entwässerungsan­la­gen geprüft.

Zur Wert­er­hal­tung des öffentlichen Kanal­net­zes wur­den im Bere­ich Neuwies stark verkalk­te Regen-wasser­leitun­gen mith­il­fe von Kanal­jet­ting (Wasser­höch­st­druck) gere­inigt. Dieselbe Meth­ode kam auch am Mös­libach zum Ein­satz, um verkalk­te Leitun­gen zu säubern.

Im Bere­ich des betriebliche Unter­halts Teil «Ost» erfol­gte die Reini­gung der Schlammsammler.

Der Schluss­bericht und die Schlussabrech­nung der Müller Inge­nieure AG über Fr. 41’069.60 inkl. MwSt. wur­den genehmigt.

Die Koste­nun­ter­schre­itung von Fr. 12’980.40 inkl. MwSt. (ca. 24%) wird zus­tim­mend zur Ken­nt­nis genommen.

Die Behörde bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.

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Kanalun­ter­halt 2025 – Pro­jek­t­genehmi­gung und Kreditbewilligung

Im Rah­men des langjähri­gen Unter­halt­skonzepts wer­den dieses Jahr im Sek­tor «West» Sanierungs-arbeit­en an den öffentlichen Kanalan­la­gen durchge­führt. Dies umfasst die Ver­schlies­sung von nicht mehr in Betrieb befind­lichen Anschlüssen sowie die Sanierung von Schächt­en, die Schä­den aufweisen. Zusät­zlich wer­den im Sek­tor «Nord» gemäss dem Absaug­plan die Schlamm­samm­ler gereinigt.

Im Zusam­men­hang mit der geplanten Strassen­sanierung an der Wei­dgangstrasse wer­den auch Kanäle mith­il­fe ein­er Kam­era über­prüft, um mögliche Sanierungs­be­darfe mit den Strassen­bauar­beit­en abzus­tim­men und zu koordinieren.

Zudem wird im Rah­men des betrieblichen Unter­halts öffentlich­er Gewäss­er in zwei Hal­tun­gen des eingedolten Weier­bachs die Ent­fer­nung von Ablagerun­gen und Wurzelein­wüch­sen vorgenom­men, um einen unge­hin­derten Durch­fluss sicherzustellen.

Die geplanten Aufwen­dun­gen für den Kanalun­ter­halt betra­gen CHF 90’000.- exkl. MWST, wobei dieser Betrag bere­its im Bud­get 2025 einge­plant ist. Für den Unter­halt der öffentlichen Gewäss­er wird mit Kosten von CHF 10’000.- inkl. MWST gerech­net, eben­falls im Bud­get berücksichtigt.

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 Irene Dätwyler, Sach­bear­bei­t­erin Gemeindekanzlei

Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 09 | irene.daetwyler@boppelsen.ch

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