Gemeindenachrichten aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2025
Genehmigung Nachtragskredit für BZO-Revision
Der Gemeinderat hat den Nachtragskredit von CHF 5’996.00 für die Schlussphase der BZO-Revision bewilligt. Der EFP AG, Regensdorf, wird für die Weiterbearbeitung gedankt.
Nur mit diesem zusätzlichen Betrag können die noch ausstehenden Arbeiten abgeschlossen und die Revision der BZO erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.
Der Gemeinderat hat am 6. Juni 2023 den Auftrag für die Weiterbearbeitung der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) an die Firma EFP AG, Regensdorf, vergeben. Der bewilligte Kredit belief sich auf CHF 47’388.00.
Die Arbeiten an der BZO-Revision sind mittlerweile weit fortgeschritten und befinden sich in der Schlussphase. Im Verlauf der Überarbeitung wurde jedoch eine zusätzliche kantonale Vorprüfung notwendig. Diese hatte eine erneute Überarbeitung sowie eine Projektsitzung mit dem Fachgremium zur Folge.
Grund für diese zusätzlichen Arbeiten waren neue Anforderungen seitens des Kantons, welche bei der ersten Überarbeitung im Jahr 2017 noch nicht berücksichtigt worden waren. Dadurch hat sich der Umfang der Revision deutlich erhöht.
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Festlegung der IKS-Dokumentation sowie der Kontrollbereiche
Gemäss § 49 des Gemeindegesetzes obliegt dem Gemeinderat die Führung der Gemeindeverwaltung. Er sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, überwacht die Verwaltungstätigkeit, stellt den zweckmässigen Einsatz der finanziellen Mittel sicher und schützt das Gemeindevermögen.
Auch wenn Gemeinden nicht ausdrücklich verpflichtet sind, ein Internes Kontrollsystem (IKS) einzu-führen, ist dies eine naheliegende Massnahme zur Erfüllung dieser Aufsichtspflicht. Ein IKS dient dazu, Abläufe innerhalb der Verwaltung zu sichern, Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Der Gemeinderat sieht in der Einführung eines IKS einen wichtigen Schritt zur weiteren Professionalisierung und Transparenz der Verwaltungsarbeit.
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Boppelsen erarbeitet Strategie zur Bekämpfung invasiver Neophyten
Invasive Neophyten bedrohen zunehmend die heimische Pflanzenwelt, beeinträchtigen die Biodiversität und verursachen ökologische sowie wirtschaftliche Schäden. Besonders im Wald können sie wichtige Funktionen wie Walderhaltung und Lebensraumschutz gefährden.
Die Gemeinde Boppelsen anerkennt die Dringlichkeit dieses Problems und hat beschlossen, bis spätestens Ende 2026 eine kommunale Neobiotastrategie zu erarbeiten. Damit wird die Grundlage ge-schaffen, um kantonale Beiträge für die Bekämpfung von Neophyten im Wald beantragen zu können.
Die Strategie soll sich an den Empfehlungen des Kantons Zürich orientieren und eine räumliche Priorisierung der Massnahmen enthalten. Ziel ist ein koordiniertes, langfristig wirksames Vorgehen zum Schutz der natürlichen Lebensräume.
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Jahresrechnungsprüfung 2024 erfolgreich abgeschlossen
Die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2024 wurde vom 3. bis 22. April 2025 durch die GemeindeFinanzen.ch GmbH durchgeführt. Die Revision bestätigt, dass die Rechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Der Revisionsbericht wurde zur Kenntnis genommen und an den Bezirksrat Dielsdorf weitergeleitet.
Der Abteilung Finanzen wird für ihre Arbeit der beste Dank ausgesprochen.
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Herbstmarkt Boppelsen 2025 – Bewilligung erteilt
Der Gemeinderat Boppelsen bewilligt die Durchführung des Herbstmarktes am
Samstag, 20. September 2025. Dem Organisationskomitee wird für die Organisation bestens gedankt.
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Kanalunterhalt 2024 – Genehmigung Schlussbericht mit Schlussabrechnung
Im Rahmen des langjährigen Unterhaltskonzepts wurde im Jahr 2024 das Sanierungsprojekt für den Sektor West des öffentlichen Kanalnetzes vorbereitet. Die Ausschreibung und Ausführung der Arbeiten sind für 2025 geplant.
Die Grundeigentümer privater Liegenschaften wurden über den Zustand ihrer Abwasserleitungen informiert und, wo erforderlich, zur Sanierung aufgefordert. Zudem wurden im Ausführungsbereich der geplanten Sanierung der Hofwiesenstrasse private Entwässerungsanlagen geprüft.
Zur Werterhaltung des öffentlichen Kanalnetzes wurden im Bereich Neuwies stark verkalkte Regen-wasserleitungen mithilfe von Kanaljetting (Wasserhöchstdruck) gereinigt. Dieselbe Methode kam auch am Möslibach zum Einsatz, um verkalkte Leitungen zu säubern.
Im Bereich des betriebliche Unterhalts Teil «Ost» erfolgte die Reinigung der Schlammsammler.
Der Schlussbericht und die Schlussabrechnung der Müller Ingenieure AG über Fr. 41’069.60 inkl. MwSt. wurden genehmigt.
Die Kostenunterschreitung von Fr. 12’980.40 inkl. MwSt. (ca. 24%) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Behörde bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.
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Kanalunterhalt 2025 – Projektgenehmigung und Kreditbewilligung
Im Rahmen des langjährigen Unterhaltskonzepts werden dieses Jahr im Sektor «West» Sanierungs-arbeiten an den öffentlichen Kanalanlagen durchgeführt. Dies umfasst die Verschliessung von nicht mehr in Betrieb befindlichen Anschlüssen sowie die Sanierung von Schächten, die Schäden aufweisen. Zusätzlich werden im Sektor «Nord» gemäss dem Absaugplan die Schlammsammler gereinigt.
Im Zusammenhang mit der geplanten Strassensanierung an der Weidgangstrasse werden auch Kanäle mithilfe einer Kamera überprüft, um mögliche Sanierungsbedarfe mit den Strassenbauarbeiten abzustimmen und zu koordinieren.
Zudem wird im Rahmen des betrieblichen Unterhalts öffentlicher Gewässer in zwei Haltungen des eingedolten Weierbachs die Entfernung von Ablagerungen und Wurzeleinwüchsen vorgenommen, um einen ungehinderten Durchfluss sicherzustellen.
Die geplanten Aufwendungen für den Kanalunterhalt betragen CHF 90’000.- exkl. MWST, wobei dieser Betrag bereits im Budget 2025 eingeplant ist. Für den Unterhalt der öffentlichen Gewässer wird mit Kosten von CHF 10’000.- inkl. MWST gerechnet, ebenfalls im Budget berücksichtigt.
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Irene Dätwyler, Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 09 | irene.daetwyler@boppelsen.ch