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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 17. Juni 2025

Aus dem Gemeinderat

Gemein­de­nachricht­en aus der Gemein­der­atssitzung vom 17. Juni 2025

 

Anpas­sung der Liegen­schafts­be­w­er­tun­gen ab Steuer­pe­ri­ode 2026

Der Gemein­der­at Bop­pelsen bewil­ligt die Neube­w­er­tun­gen der Liegen­schaften sowie Fest­set­zung der Eigen­mi­etwerte ab Steuer­pe­ri­ode 2026 durch die Fir­ma ZH-Springer Studerus, Salmsach.

Das Steuer­rekurs- und das Ver­wal­tungs­gericht haben entsch­ieden, dass die bish­eri­gen Ver­mö­gens-steuer­w­erte für Liegen­schaften im Kan­ton Zürich nicht mehr den bun­desrechtlichen Vor­gaben entsprechen. In vie­len Fällen liegen diese Werte deut­lich unter dem aktuellen Mark­twert. Ein Gutacht­en der Fir­ma Wüest Part­ner AG bestätigt diese Ein­schätzung: Seit der let­zten Neube­w­er­tung im Jahr 2009 sind die Verkehr­swerte von Ein­fam­i­lien­häusern und Eigen­tumswoh­nun­gen im Durch­schnitt um über 50 % gestiegen – haupt­säch­lich wegen gestiegen­er Landpreise.

Als Folge mussten das kan­tonale Steuer­amt und externe Fach­per­so­n­en die Weisung zur Bew­er­tung von Liegen­schaften sowie zur Fest­set­zung der Eigen­mi­etwerte über­ar­beit­en. Die neue Weisung tritt ab der Steuer­pe­ri­ode 2026 in Kraft. Sie führt zu einem durch­schnit­tlichen Anstieg der Ver­mö­genss­teuer­w­erte um 48 %. Die Eigen­mi­etwerte steigen um rund 11 % bei Ein­fam­i­lien­häusern und 10 % bei Stock­w­erk-eigen­tum. Um sozialen Härte­fällen ent­ge­gen­zuwirken, ist die Wiedere­in­führung ein­er Härte­fall­regelung vorgesehen.

Auch in der Gemeinde Bop­pelsen müssen die Liegen­schaften gemäss den neuen Vor­gaben neu be-wertet wer­den. Ins­ge­samt sind rund 400 Liegen­schaften inklu­sive Neben­baut­en wie Gara­gen, Schopf oder Bienen­häuser sowie die Wertquoten gemäss Grund­buch zu erfassen. Der Gesam­taufwand wird auf rund 250 Arbeitsstun­den geschätzt.

Für das Jahr 2025 wurde ausser­halb Bud­get ein Betrag von CHF 6’300.00 inkl. MwSt. als gebun­dene Aus­gabe bewil­ligt. Die Abteilung Finanzen wurde beauf­tragt, den Rest­be­trag von CHF 25’000.00 inkl. MwSt. ins Bud­get 2026 aufzunehmen.
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Fol­gende Baube­wil­li­gung wur­den erteilt:

Poli­tis­che Gemeinde Bop­pelsen, Ersatz Reser­voir­leitung Hochwacht­fuss
Poli­tis­che Gemeinde Bop­pelsen, Belagswech­sel bei diversen Flurstrassen

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 Irene Dätwyler, Sach­bear­bei­t­erin Gemeindekanzlei

Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 09 | irene.daetwyler@boppelsen.ch

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