Search
Generic filters
Exact matches only
Search
Generic filters
Exact matches only
Feuerverbot

Feuerverbot

Wegen der anhal­tenden Trock­en­heit beste­ht grosse Wald­brandge­fahr (Stufe 4 von 5). Im Kan­ton Zürich gilt deshalb ab heute Don­ner­stag, 21. Juli 2022, 12 Uhr mit­tags, ein Feuerver­bot im Wald und in Waldesnähe. 

Die Bevölkerung wird – beson­ders im Hin­blick auf den 1. August – zu ver­ant­wor­tungs­be­wusstem Ver­hal­ten aufgerufen, um Wald- und Flur­brände zu ver­hin­dern. Die Gemein­den kön­nen bei beson­der­er Gefahren­lage auf ihrem Ter­ri­to­ri­um jed­erzeit ein all­ge­meines Feuerver­bot anordnen.

Im Wald und bis 50 Meter vom Wal­drand ent­fer­nt ist es ver­boten, Feuer zu ent­fachen sowie bren­nen­des oder glühen­des Mate­r­i­al wegzuw­er­fen (Zigaret­ten, Zünd­hölz­er usw.). Dieses Ver­bot gilt aus­drück­lich auch für befes­tigte, offizielle Feuer­stellen, Feuer­stellen in und um Wald­hüt­ten sowie für Holzkohle­feuer und ‑grills. Im Wald und bis 200 Meter vom Wal­drand ent­fer­nt ist es ver­boten, Feuer­w­erk (Raketen,
Vulka­ne usw.) abzufeuern oder Brauch­tums­feuer (Höhen­feuer, 1.-August-Feuer) zu ent­fachen.
Vom Feuerver­bot im Wald und in Waldesnähe ausgenom­men sind Gas- und Elek­tro­grills,
sofern sie mit der nöti­gen Sorgfalt ver­wen­det wer­den. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kipp­sich­er und auf feuer­festem Unter­grund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befes­ti­gen Plätzen).
Für kon­trol­lierte Grillfeuer in Sied­lungs­ge­bi­eten (Gärten, Schre­bergärten, Ter­rassen usw.)
gilt das Feuerver­bot nicht. Den­noch ist auch hier grösste Vor­sicht geboten. Beim Umgang
mit Feuer ausser­halb der Wälder sind fol­gende Vor­sichts­mass­nah­men einzuhalten:

  • Keine bren­nen­den Raucher­waren und Stre­ich­hölz­er wegwerfen
  • Keine land­wirtschaftlichen Räu­mungs­feuer entfachen
  • Grillfeuer dauernd beobacht­en, bei Funken­flug Feuer sofort löschen
  • Feuer vor dem Wegge­hen voll­ständig löschen
  • Gril­lasche nicht unacht­sam entsorgen
  • Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten

Gemäss aktueller Lage­beurteilung ist das Abbren­nen von Feuer­w­erk­skör­pern am 1. August nicht ver­boten, wobei zu sorgfältigem Umgang aufgerufen wird. Beson­ders zu beacht­en ist, dass ein Sicher­heitsab­stand von 200 Metern zu den Wal­drän­dern einge­hal­ten wird.

Die zuständi­gen Stellen beobacht­en die Sit­u­a­tion weit­er­hin aufmerk­sam. Die Gemein­den kön­nen bei beson­der­er Gefahren­lage auf ihrem Ter­ri­to­ri­um jed­erzeit ein all­ge­meines Feuerver­bot anord­nen (§ 18 der Verord­nung über den vor­beu­gen­den Brand­schutz). Zuwider­hand­lun­gen gegen das Feuerver­bot wer­den polizeilich geah­n­det. Das Ver­bot bleibt bis auf weit­eres in Kraft und wird erst nach ergiebi­gen, flächen­deck­enden Nieder­schlä­gen wieder aufgehoben.

Die Bevölkerung wird zu ver­ant­wor­tungs­be­wusstem Ver­hal­ten aufgerufen, um Wald- und Flur­brände zu verhindern.

Detailbes­tim­mungen siehe www.zh.ch/waldbrandgefahr

Suchbegriff eingeben

Search
Generic filters
Exact matches only

Meist gesuchte Wörter:

Öffnungszeiten

Montag 08:00 Uhr - 11:00 Uhr 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 11:00 Uhr 13:30 Uhr - 18.30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 11:00 Uhr Nachmittag geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr - 11:00 Uhr  13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 11:00 Uhr Nachmittag geschlossen
Samstag geschlossen  
Sonntag geschlossen  

Auf Voranmeldung sind Termine auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.

Oberdorfstrasse 2
8113 Boppelsen

Telefon +41 44 849 70 00
E-Mail

 

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 Uhr - 11.00 Uhr
13.30 Uhr - -16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr - 11.00 Uhr
13.30 Uhr - 18.30 Uhr

Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.00 Uhr Nachmittag geschlossen

Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.00 Uhr 
13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr - 11.00 Uhr   Nachmittag geschlossen

Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen 

Auf Voranmeldung sind Termine auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.

  • Ärztliche Notfalldienstnummer:
    044 842 11 44
  • Feuerwehr: 118
  • Jagdgesellschaft Pikett: 079 623 36 74
  • Polizei: 117
  • Rettungsflugwacht (Rega): 1414
  • Sanitätsnotruf: 144
  • Tierärztlicher Notfalldienst:
    044 211 22 22
  • Toxikologisches Zentrum (Gifte): 145
  • Wasserversorgung
    Pikett: 079 389 88 10
  • Zahnärztlicher Nofalldienst:
    079 819 19 19
  • Apotheken-Notfalldienst: 0900 553 555 (Fr. 1.50/Min. ab Festnetz)

     

  • EKZ-24-Stunden-Störungsdienst:
    0800 359 359

     

  • Dargebotene Hand: 143

     

  • Kantonsspital Baden: 056 486 21 11

     

  • Kantonspolizei Zürich, Posten Buchs: 058 648 63 20

     

  • Kantonspolizei Zürich: 044 247 22 11

     

  • Kinderspital Zürich: 044 266 71 11

     

  • Spital Bülach: 044 863 22 11

     

  • Spital Limmattal: 044 733 11 11

     

  • Statthalteramt Dielsdorf: 044 855 60 20

     

  • Swisscom Störungsdienst:
    0800 800 800

     

  • Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche: 147

     

  • Universitätsspital Zürich: 044 255 11 11

Weber Thomas
Gemeindepräsident
+41 79 422 05 15
E-Mail

Gerber Regina
Gemeinderätin, 1. Vizepräsidentin
+41 44 849 70 00
E-Mail

Stucki Monika
Gemeinderätin, 2. Vizepräsidentin
E-Mail

Hahn Tanja
Gemeinderätin
+41 79 631 77 11
E-Mail

Stucki Pascal
Gemeinderat
+41 76 493 44 89
E-Mail