Feuerverbot ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr im Wald und in Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht im Kanton Zürich große Waldbrandgefahr. Deshalb gilt ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, im ganzen Kanton Zürich bis auf Widerruf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen oder brennendes bzw. glühendes Material wegzuwerfen. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen bei Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills.
Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer, wie beispielsweise Höhenfeuer oder 1.-August-Feuer, gilt ein Abstand von 200 Metern zum Waldrand.
Gas- und Elektrogrills sind vom Verbot ausgenommen, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt werden.
Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.zh.ch/waldbrandgefahr
Der Gemeinderat dankt Ihnen für das Einhalten der geltenden Regeln und für Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten.
