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Wappen Gemeinde Boppelsen

Ersatzwahl Gemeinderat — Publikation provisorische Wahlvorschläge

Ersatzwahl eines Mit­gliedes des Gemein­der­ates Bop­pelsen und dessen Präsident/Präsidentin
Pub­lika­tion der pro­vi­sorischen Wahlvorschläge

Auf die Wahlauss­chrei­bung vom 25. Juni 2021 sind innert Frist für die am 26. Sep­tem­ber 2021 stat­tfind­ende Ersatzwahl eines Mit­gliedes des Gemein­der­ates und deren Präsident/Präsidentin für den Rest der Amts­dauer 2018 – 2022 fol­gende Wahlvorschläge ein­gere­icht worden:

Mit­glied des Gemein­der­ates:
Stuc­ki Pas­cal, 1978, Infor­matik Inge­nieur ETH, Regens­bergstrasse 27, Boppelsen

Präsi­dentin des Gemein­der­ates:
Zahler Eri­ka, 1960, IT-Aus­bil­dung selb­ständig, Hofwiesen­strasse 47, Boppelsen

Gemäss den geset­zlichen Bes­tim­mungen wer­den diese Wahlvorschläge amtlich bekan­nt gegeben. In Anwen­dung von § 53 des Geset­zes über die poli­tis­chen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen ange­set­zt. Bis spätestens 20. August 2021, 11.00 Uhr, kann der Vorschlag zurück­ge­zo­gen, geän­dert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemein­der­at ein­gere­icht wer­den. For­mu­la­re für die Wahlvorschläge sind bei der Gemein­de­v­er­wal­tung erhältlich oder kön­nen von der Gemein­deweb­site herun­terge­laden werden.

Wählbar ist jede stimm­berechtigte Per­son, die ihren poli­tis­chen Wohn­sitz in der Gemeinde Bop­pelsen hat. Die Kan­di­datin bzw. der Kan­di­dat müssen mit Namen, Vor­na­men, Geschlecht, Geburts­da­tum, Beruf, Adresse und Heima­tort auf dem Wahlvorschlag beze­ich­net wer­den. Zusät­zlich kön­nen der Ruf­name und die Zuge­hörigkeit zu ein­er poli­tis­chen Partei angegeben werden.

Jed­er Vorschlag muss von min­destens 15 Stimm­berechtigten mit poli­tis­chem Wohn­sitz in Bop­pelsen unter Angabe von Name, Vor­name, Geburts­da­tum und Adresse eigen­händig unterze­ich­net sein. Diese kön­nen ihre Unter­schrift nicht zurückziehen. Jede Per­son kann nur einen Wahlvorschlag unterze­ich­nen.
For­mu­la­re für die Wahlvorschläge sind bei der Gemein­de­v­er­wal­tung erhältlich oder kön­nen unter www.boppelsen.ch herun­terge­laden werden.

Der Gemein­der­at erk­lärt die Vorgeschla­ge­nen als gewählt, wenn gle­ich viele oder weniger Per­so­n­en vorgeschla­gen wur­den, als Stellen zu beset­zen sind, und zudem die pro­vi­sorisch vorgeschla­ge­nen Per­so­n­en mit den defin­i­tiv vorgeschla­ge­nen Per­so­n­en übere­in­stim­men. Sind die Voraus­set­zun­gen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnen­wahl mit einem leeren Wahlzettel (§ 54 GPR) durchgeführt

Gegen diese Anord­nung kann wegen Ver­let­zung von Vorschriften über die poli­tis­chen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröf­fentlichung an gerech­net, schriftlich Rekurs erhoben wer­den beim Bezirk­srat Diels­dorf, Geis­sack­er­strasse 24, 8157 Diels­dorf (§19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekurss­chrift muss einen Antrag und dessen Begrün­dung enthalten.

8113 Bop­pelsen, 13. August 2021

Gemein­der­at Boppelsen

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