Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Boppelsen und dessen Präsident/Präsidentin
Publikation der provisorischen Wahlvorschläge
Auf die Wahlausschreibung vom 25. Juni 2021 sind innert Frist für die am 26. September 2021 stattfindende Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und deren Präsident/Präsidentin für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Mitglied des Gemeinderates:
Stucki Pascal, 1978, Informatik Ingenieur ETH, Regensbergstrasse 27, Boppelsen
Präsidentin des Gemeinderates:
Zahler Erika, 1960, IT-Ausbildung selbständig, Hofwiesenstrasse 47, Boppelsen
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden diese Wahlvorschläge amtlich bekannt gegeben. In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis spätestens 20. August 2021, 11.00 Uhr, kann der Vorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Boppelsen hat. Die Kandidatin bzw. der Kandidat müssen mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Boppelsen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können unter www.boppelsen.ch heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, und zudem die provisorisch vorgeschlagenen Personen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel (§ 54 GPR) durchgeführt
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf (§19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8113 Boppelsen, 13. August 2021
Gemeinderat Boppelsen