Mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 hat der Gemeinderat die Anpassung der Abwassergebühren ab 1. Januar 2026 erlassen und unter Vorbehalt der Rechtskraft auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Erlass kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das Schreiben des Eidgenössischen Preisüberwachers liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Ebenfalls können die Unterlagen auf der Homepage www.boppelsen.ch heruntergeladen werden
Boppelsen, 17. Oktober 2025
Gemeinderat Boppelsen