Aufgrund der seit mehreren Tagen vorherrschenden Trockenheit besteht auf dem ganzen Gemeindegebiet von Boppelsen derzeit eine erhöhte Brandgefahr. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrands ist erheblich. Auf Grund der aktuellen Wetterentwicklung ist mit keinen ausgiebigen und flächendeckenden Regenfällen zu rechnen, welche zu einer deutlichen Entspannung der Gefahrenlage führen würden.
Insgesamt sind die Voraussetzungen für den Erlass eines generellen Feuerverbots auf dem ganzen Gemeindegebiet im Sinne von § 18 VVB gegeben. Dies auch im Hinblick auf die Festivitäten rund um den Nationalfeiertag. Folglich ist per sofort das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet zu verbieten. Dieses Verbot bedeutet konkret:
- Vollständiges Feuerverbot im Freien ausserhalb des Siedlungsgebiets
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine brennenden Rauchwaren und Streichhölzer wegwerfen
- Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
- Keine offenen Feuer im Freien
- Keine Höhenfeuer
- Kein Steigenlassen von Himmelslaternen
Für kontrollierte Grillfeuer im Siedlungsgebiet (Gärten, Terrassen usw.) gilt das Feuerverbot nicht. Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:
- Grillfeuer sind nur in befestigten Feuerstellen (Gartencheminées, Kugelgrills, Feuerschalen usw.) erlaubt
- Jederzeitige Beobachtung des Feuers; bei Funkenflug sofort löschen
- Grillasche nicht unachtsam entsorgen
- Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten (auch in befestigten Feuerstellen)
Das Verbot dauert bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns sehr.
