Der Gemeinderat Boppelsen ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2027 – 2033 für den 28. Februar 2027 an.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 4. November 2026, 11.00 Uhr beim Gemeinderat Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Weitere Details zum Ablauf bzw. zum Vorverfahren finden Sie unter der Publikation Wahlanordnung.
Boppelsen, 25. September 2026
Gemeinderat Boppelsen
