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gemeinderatssitzung

Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Boppelsen

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb seit Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wurde vom Kanton Zürich zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

Auf­grund der seit mehreren Tagen vorherrschen­den Trock­en­heit beste­ht auf dem ganzen Gemein­dege­bi­et von Bop­pelsen derzeit eine erhöhte Brandge­fahr. Die Gefahr eines grösseren Flächen­brands ist erhe­blich. Auf Grund der aktuellen Wet­ter­en­twick­lung ist mit keinen aus­giebi­gen und flächen­deck­enden Regen­fällen zu rech­nen, welche zu ein­er deut­lichen Entspan­nung der Gefahren­lage führen würden.

Ins­ge­samt sind die Voraus­set­zun­gen für den Erlass eines generellen Feuerver­bots auf dem ganzen Gemein­dege­bi­et im Sinne von § 18 VVB gegeben. Dies auch im Hin­blick auf die Fes­tiv­itäten rund um den Nation­alfeiertag. Fol­glich ist per sofort das Ent­fachen von offe­nen Feuern und das Abbren­nen von Feuer­w­erk auf dem ganzen Gemein­dege­bi­et zu ver­bi­eten. Dieses Ver­bot bedeutet konkret:

  • Voll­ständi­ges Feuerver­bot im Freien ausser­halb des Siedlungsgebiets
  • Kein Abbren­nen von Feuerwerk
  • Keine bren­nen­den Rauch­waren und Stre­ich­hölz­er wegwerfen
  • Keine land­wirtschaftlichen Räu­mungs­feuer entfachen
  • Keine offe­nen Feuer im Freien
  • Keine Höhen­feuer
  • Kein Steigen­lassen von Himmelslaternen

 

Für kon­trol­lierte Grillfeuer im Sied­lungs­ge­bi­et (Gärten, Ter­rassen usw.) gilt das Feuerver­bot nicht. Dabei ist jedoch Fol­gen­des zu beachten:

  • Grillfeuer sind nur in befes­tigten Feuer­stellen (Gar­ten­chem­inées, Kugel­grills, Feuer­schalen usw.) erlaubt
  • Jed­erzeit­ige Beobach­tung des Feuers; bei Funken­flug sofort löschen
  • Gril­lasche nicht unacht­sam entsorgen
  • Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzicht­en (auch in befes­tigten Feuerstellen)

 

Das Ver­bot dauert bis auf Wider­ruf. Voraus­set­zung für eine Aufhe­bung des Ver­bots bilden aus­giebige und flächen­deck­ende Nieder­schläge, ver­bun­den mit einem Rück­gang der Temperaturen.

Für Ihr Ver­ständ­nis bedanken wir uns sehr.

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Oberdorfstrasse 2
8113 Boppelsen

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