Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2026–0124 vom 12. Mai 2026 die mit Beschlüssen der Gemeinderäte Boppelsen und Regensberg vom 24. Februar und 13. April 2026 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Cholholz und Lochmoos und die entsprechenden Reglemente genehmigt.
Einsichtnahme:
Die massgebenden Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus an der Oberdorfstrasse 2 öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Die Akten können während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, und der Gemeindekanzlei Regensberg, Unterburg 32, 8158 Regensberg, eingesehen werden.
Frist:
30 Tage
Ablauf der Frist:
6. Juli 2026
8113 Boppelsen, 5. Juni 2026 Gemeinderat Boppelsen
