Die Lebensmittelverordnung (LMV) verlangt, dass die Wasserversorgung die Wasserbezüger*innen mindestens einmal jährlich über die Qualität des Trinkwassers informiert.
Das Kantonale Labor hat am 7. April 2025 Wasserproben entnommen. Das Wasser entspricht den an Trinkwasser gestellten Anforderungen.