Gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte ordnete der Gemeinderat mit Beschluss vom 20. Mai 2025 eine Urnenabstimmung an. Die Durchführung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte. Den Abstimmungsunterlagen wird ein beleuchtender Bericht beigelegt.
Am Sonntag, 28. September 2025, findet die Urnenabstimmung betreffend Genehmigung der Statuten des Zweckverbands Jugendarbeit Unteres Furttal (JUF) der politischen Gemeinden Boppelsen, Dänikon, Hüttikon, Otelfingen und der Sekundarschule Unteres Furttal statt.
Den Stimmberechtigten wird folgende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein gestellt:
Wollen Sie die Statuten des Zweckverbands Jugendarbeit Unteres Furttal (JUF) der politischen Gemeinden Boppelsen, Dänikon, Hüttikon, Otelfingen und der Sekundarschule Unteres Furttal annehmen?
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, Postfach 273, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
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Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch
