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sirenenalarm

Sirenentest am 1. Februar 2023

Sirenen und Alertswiss werden am Mittwoch, 1. Februar 2023 getestet

Die Sire­nen müssen peri­odisch über­prüft wer­den, denn im Ereign­is­fall kön­nen sie nur zuver­läs­sig alarmieren, wenn sie auch richtig funk­tion­ieren. Am Mittwoch 1. Feb­ru­ar 2023 find­et deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sire­nen­test statt. Wie in den let­zten Jahren wer­den gle­ichzeit­ig auch die Alertswiss-Kanäle getestet. Die Zahl der Alertswiss-Nutzerin­nen und –Nutzer beträgt derzeit rund 1,8 Mil­lio­nen, das entspricht ca. 20 Prozent der Bevölkerung der Schweiz.

Jew­eils am ersten Mittwoch des Monats Feb­ru­ar wird in der ganzen Schweiz die Funk­tions­bere­itschaft der Sire­nen getestet – sowohl die Sire­nen des All­ge­meinen Alarms wie auch des Wasser­alarms. Dieses Jahr wird der Sire­nen­test am 1. Feb­ru­ar aus­gelöst. Die Bevölkerung muss keine Mass­nah­men ergreifen.

Der Sire­nen­test find­et statt zwis­chen 13.30 und 16:30 Uhr.

Aus­gelöst wird über die Sire­nen um 13.30 Uhr das Zeichen All­ge­mein­er Alarm, ein regelmäs­siger auf- und absteigen­der Heul­ton von ein­er Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sire­nen­test bis 14.00 Uhr weit­erge­führt werden.

In den Nah­zo­nen unter­halb von Stauan­la­gen wird ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr der Wasser­alarm getestet. Das Sig­nal beste­ht aus zwölf tiefen Dauertö­nen von je 20 Sekun­den in Abstän­den von je 10 Sekunden.

Par­al­lel­er Test für Alertswiss
Mit Alertswiss Web und App hat das BABS das Instru­men­tar­i­um im Bere­ich der Ereigniskom­mu­nika­tion erweit­ert. Par­al­lel zur Aus­lö­sung des All­ge­meinen Sire­ne­nalarms wird am 1. Feb­ru­ar 2023 auch via Alertswiss-App eine Infor­ma­tion­s­meldung auf den Handys ausgelöst.

Was gilt bei einem echt­en Sire­ne­nalarm?
Wenn der All­ge­meine Alarm ausser­halb eines angekündigten Sire­nen­tests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung beste­ht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufge­fordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisun­gen der Behör­den zu befol­gen und die Nach­barn zu informieren.

Der Wasser­alarm bedeutet, dass eine unmit­tel­bare Gefährdung unter­halb ein­er Stauan­lage beste­ht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufge­fordert, das gefährdete Gebi­et sofort zu verlassen.

Weit­ere Hin­weise und Ver­hal­tensempfehlun­gen find­en sich auf der Web­site des BABS, auf der Alertswiss-Web­site sowie im Tele­text der SRG-Sender, Seit­en 680 und 681.

Die Alertswiss-App gibt es kosten­los für Android- und für iOS-Sys­teme. Sie ist down­load­bar
im Google
Play Store und im App Store von Apple.

Diese Medi­en­mit­teilung ist auch in ukrainis­ch­er Sprache verfügbar.

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