Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und dessen Präsidenten/Präsidentin für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 — Wahlanordnung
Der Bezirksrat Dielsdorf hat mit Beschluss vom 9. Juni 2021 dem Entlassungsgesuch von Hans-Heinrich Albrecht als Präsident und Mitglied des Gemeinderates Boppelsen entsprochen und gleichzeitig den Gemeinderat angewiesen, für die Besetzung der Vakanz für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 Ersatzwahlen anzuordnen.
Gemäss Art. 5 Ziff. 1 der Gemeindeordnung Boppelsen (GO) vom 8. Dezember 2005 werden der Präsident/die Präsidentin und die Mitglieder des Gemeinderates an der Urne gewählt. Art. 7 GO sieht für die Ersatzwahlen eine stille Wahl gemäss §§ 49 – 55 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vor. Dabei setzt die wahlleitende Behörde mit amtlicher Veröffentlichung eine Frist von 40 Tagen an, innert welcher Wahlvorschläge bei ihr eingereicht werden können. Alle eingereichten Vorschläge werden nach Ablauf dieser Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden können.
Liegt nach Ablauf der Nachfrist nur ein gültiger Wahlvorschlag für die Ersatzwahlen vor, wird der/die Vorgeschlagene ohne Durchführung eines Wahlganges an der Urne vom Gemeinderat als gewählt erklärt (Stille Wahl im Sinne von § 54 des Kantonalen Gesetzes über die Politischen Rechte).
Kommt eine Stille Wahl nicht zustande, findet eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln statt. Der 1. Wahlgang wird auf Sonntag, 26. September 2021 und ein allfälliger 2. Wahlgang auf Sonntag, 28. November 2021 festgesetzt.
Die amtliche Wahlanordnung wird am Freitag, 25. Juni 2021 im Publikationsorgan des Furttalers und auf www.boppelsen.ch publiziert. Ab diesem Zeitpunkt sind auch die Formulare für die Wahlvorschläge sowohl bei der Gemeindeverwaltung erhältlich wie auch online abrufbar.
Baubewilligungen
Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
- Angulo Michael, Aarestrasse 11c, Vogelsang
Projektänderung zur Baubewilligung für die Erweiterung des Einfamilienhauses an der Hofwie-senstrasse 16 - Mäder Kräuter AG, Buchserstrasse 2, Boppelsen
Umbau mit Unterkellerung der Kräutergärtnerei an der Buchserstrasse 2
Kanalunterhalt – Auftragserteilung und Kreditgenehmigung
Gemäss dem langjährigen Unterhaltskonzept werden dieses Jahr die öffentlichen und privaten Leitungen des Sektors Ost saniert. Nach Abschluss der Auswertungen der TV-Aufnahmen aus dem Jahre 2020 werden die Liegenschafteneigentümer über den Zustand und über allfällige Sanie-rungsmöglichkeiten ihrer Anlagen durch die Müller Ingenieure AG informiert. Der Kreditbeschluss beinhaltet zudem die Schlammsammelreinigung, die Nachführung des Leitungskatasters, den Ersatz von Schachtdeckeln sowie Projektarbeiten für die allfällige Sanierung der öffentlichen Leitungen. Die dafür geschätzten und budgetierten Kosten belaufen sich auf Fr. 30’000.00 exkl. MWST.
Einbürgerung Andrea Hofbauer
Dem Einbürgerungsgesuch von Andrea Hofbauer, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft an der Weidgangstrasse 10 in 8113 Boppelsen wird zugestimmt. Das Geschäft wird an der nächsten Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unterbreitet.
Corporate Identity — Gemeindewappen
Im Zuge der Erneuerung der Webseite wurde auch das Logo der Gemeinde überarbeitet und neu definiert. Seit 1. März 2021 werden sämtliche Briefschaften und alle neuen Broschüren, Plakate, Weisungen, Verordnungen und Publikationen der Gemeinde auf das Corporate Design abgestimmt. Die Umstellungsarbeiten für das neue Corporate Design sind hiermit fast abgeschlossen. Einzig das neue Design für die Verordnungen ist noch nicht erstellt und die Umstellung für die Rechnungs-ausdrucke aus den Fachapplikationen Steuern und Debitoren sind noch nicht umgesetzt. Diese erfolgen gleichzeitig mit der IT Umstellung im September dieses Jahres.
Auch wenn die Gemeinde nun ohne Wappen im neuen Logo auftritt, bleibt das Maieriesli das offizielle Gemeindewappen. Gemäss Staatsarchiv des Kantons Zürich gibt es keine exakten Vorgaben für die Farbgebung der Wappen. Verbindlich ist einzig die Blasonierung, das heisst, die sprachliche Fassung des Wappens. Für das Gemeindewappen Boppelsen lautet diese:
In Gold auf schwarzem Dreiberg zwei abgewendete, grüngestielte und beblätterte Maiglöckchen, jedes drei silberne Blüten tragend.
Es ist im Sinne des Corporate Design, dass überall dort, wo nach wie vor das offizielle Gemeindewappen eingesetzt wird, dieses ebenfalls einheitlich verwendet wird. Deshalb hat der Gemeinderat sowohl die Form wie auch die exakte Farbgebung festgesetzt.
Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 05 | karin.graf@boppelsen.ch