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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 15. Juni 2021

Aus dem Gemeinderat

Ersatzwahl eines Mit­gliedes des Gemein­der­ates und dessen Präsidenten/Präsidentin für den Rest der Amts­dauer 2018 bis 2022 — Wahlanordnung

Der Bezirk­srat Diels­dorf hat mit Beschluss vom 9. Juni 2021 dem Ent­las­sungs­ge­such von Hans-Hein­rich Albrecht als Präsi­dent und Mit­glied des Gemein­der­ates Bop­pelsen entsprochen und gle­ichzeit­ig den Gemein­der­at angewiesen, für die Beset­zung der Vakanz für den Rest der Amts­dauer 2018 bis 2022 Ersatzwahlen anzuordnen.

Gemäss Art. 5 Ziff. 1 der Gemein­de­ord­nung Bop­pelsen (GO) vom 8. Dezem­ber 2005 wer­den der Präsident/die Präsi­dentin und die Mit­glieder des Gemein­der­ates an der Urne gewählt. Art. 7 GO sieht für die Ersatzwahlen eine stille Wahl gemäss §§ 49 – 55 des Geset­zes über die poli­tis­chen Rechte (GPR) vor. Dabei set­zt die wahllei­t­ende Behörde mit amtlich­er Veröf­fentlichung eine Frist von 40 Tagen an, innert welch­er Wahlvorschläge bei ihr ein­gere­icht wer­den kön­nen. Alle ein­gere­icht­en Vorschläge wer­den nach Ablauf dieser Frist veröf­fentlicht. Gle­ichzeit­ig wird eine neue Frist von sieben Tagen ange­set­zt, innert welch­er die Vorschläge zurück­ge­zo­gen, aber auch neue ein­gere­icht wer­den können.

Liegt nach Ablauf der Nach­frist nur ein gültiger Wahlvorschlag für die Ersatzwahlen vor, wird der/die Vorgeschla­gene ohne Durch­führung eines Wahl­ganges an der Urne vom Gemein­der­at als gewählt erk­lärt (Stille Wahl im Sinne von § 54 des Kan­tonalen Geset­zes über die Poli­tis­chen Rechte).

Kommt eine Stille Wahl nicht zus­tande, find­et eine Urnen­wahl mit leeren Wahlzetteln statt. Der 1. Wahl­gang wird auf Son­ntag, 26. Sep­tem­ber 2021 und ein allfäl­liger 2. Wahl­gang auf Son­ntag, 28. Novem­ber 2021 festgesetzt.

Die amtliche Wahlanord­nung wird am Fre­itag, 25. Juni 2021 im Pub­lika­tion­sor­gan des Furt­talers und auf www.boppelsen.ch pub­liziert. Ab diesem Zeit­punkt sind auch die For­mu­la­re für die Wahlvorschläge sowohl bei der Gemein­de­v­er­wal­tung erhältlich wie auch online abrufbar.

 


 

Baube­wil­li­gun­gen

Es wur­den fol­gende Baube­wil­li­gun­gen erteilt:

  1. Angu­lo Michael, Aare­strasse 11c, Vogel­sang
    Pro­jek­tän­derung zur Baube­wil­li­gung für die Erweiterung des Ein­fam­i­lien­haus­es an der Hofwie-sen­strasse 16
  2. Mäder Kräuter AG, Buch­ser­strasse 2, Bop­pelsen
    Umbau mit Unterkellerung der Kräutergärt­nerei an der Buch­ser­strasse 2

 


 

Kanalun­ter­halt – Auf­tragserteilung und Kreditgenehmigung

Gemäss dem langjähri­gen Unter­halt­skonzept wer­den dieses Jahr die öffentlichen und pri­vat­en Leitun­gen des Sek­tors Ost saniert. Nach Abschluss der Auswer­tun­gen der TV-Auf­nah­men aus dem Jahre 2020 wer­den die Liegen­schafteneigen­tümer über den Zus­tand und über allfäl­lige Sanie-rungsmöglichkeit­en ihrer Anla­gen durch die Müller Inge­nieure AG informiert. Der Kred­itbeschluss bein­hal­tet zudem die Schlamm­sam­mel­reini­gung, die Nach­führung des Leitungskatasters, den Ersatz von Schacht­deck­eln sowie Pro­jek­tar­beit­en für die allfäl­lige Sanierung der öffentlichen Leitun­gen. Die dafür geschätzten und bud­getierten Kosten belaufen sich auf Fr. 30’000.00 exkl. MWST.

 


 

Ein­bürgerung Andrea Hofbauer

Dem Ein­bürgerungs­ge­such von Andrea Hof­bauer, deutsche Staat­sange­hörige, wohn­haft an der Wei­dgangstrasse 10 in 8113 Bop­pelsen wird zuges­timmt. Das Geschäft wird an der näch­sten Gemein­de­v­er­samm­lung vom 2. Dezem­ber 2021 den Stimm­bürg­erin­nen und Stimm­bürg­ern unterbreitet.

 


 

Cor­po­rate Iden­ti­ty — Gemeindewappen

Im Zuge der Erneuerung der Web­seite wurde auch das Logo der Gemeinde über­ar­beit­et und neu definiert. Seit 1. März 2021 wer­den sämtliche Brief­schaften und alle neuen Broschüren, Plakate, Weisun­gen, Verord­nun­gen und Pub­lika­tio­nen der Gemeinde auf das Cor­po­rate Design abges­timmt. Die Umstel­lungsar­beit­en für das neue Cor­po­rate Design sind hier­mit fast abgeschlossen. Einzig das neue Design für die Verord­nun­gen ist noch nicht erstellt und die Umstel­lung für die Rech­nungs-aus­drucke aus den Fachap­p­lika­tio­nen Steuern und Deb­itoren sind noch nicht umge­set­zt. Diese erfol­gen gle­ichzeit­ig mit der IT Umstel­lung im Sep­tem­ber dieses Jahres.

Auch wenn die Gemeinde nun ohne Wap­pen im neuen Logo auftritt, bleibt das Maieries­li das offizielle Gemein­de­wap­pen. Gemäss Staat­sarchiv des Kan­tons Zürich gibt es keine exak­ten Vor­gaben für die Far­bge­bung der Wap­pen. Verbindlich ist einzig die Bla­sonierung, das heisst, die sprach­liche Fas­sung des Wap­pens. Für das Gemein­de­wap­pen Bop­pelsen lautet diese:
In Gold auf schwarzem Dreiberg zwei abgewen­dete, grüngestielte und beblät­terte Maiglöckchen, jedes drei sil­berne Blüten tragend.

Es ist im Sinne des Cor­po­rate Design, dass über­all dort, wo nach wie vor das offizielle Gemein­de­wap­pen einge­set­zt wird, dieses eben­falls ein­heitlich ver­wen­det wird. Deshalb hat der Gemein­der­at sowohl die Form wie auch die exak­te Far­bge­bung festgesetzt.

 


 

Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 05 | karin.graf@boppelsen.ch

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