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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 1. März 2022

Aus dem Gemeinderat

Revi­sion Besol­dungsverord­nung: neu Entschädi­gungsverord­nung sowie Per­son­alverord­nung
Trak­tanden für die Gemein­de­v­er­samm­lung vom 9. Juni 2022

Die aktuell gültige Besol­dungsverord­nung der poli­tis­chen Gemeinde Bop­pelsen vom 1. Jan­u­ar 2000 wurde ein­er Total­re­vi­sion unter­zo­gen und in zwei eigen­ständi­ge Verord­nun­gen «Entschädi­gungsverord­nung EVO» und «Per­son­alverord­nung PVO» mit den dazuge­hören­den Aus­führungs­bes­tim­mungen über­führt und den heuti­gen Bedürfnis­sen und geset­zlichen Bes­tim­mungen angepasst. Der Gemein­der­at hat entsch­ieden, sich bezüglich Per­son­al­we­sen gross­mehrheitlich der kan­tonalen Geset­zge­bung des Kan­tons Zürich anzuschliessen.

Im Zusam­men­hang mit der EVO wur­den unter anderem die Gemein­der­ats- und Rech­nung­sprü­fungskom­mis­sion­sentschädi­gun­gen disku­tiert. Der Gemein­der­at hat am 29. Sep­tem­ber 2020 beschlossen, ab 1. Jan­u­ar 2021 die Entschädi­gun­gen brut­to abzurech­nen. Dies muss auch in der EVO so ver­ankert werden.

Die Ausar­beitung der PVO mit dem Regle­ment wurde mit Beschluss vom 19. Jan­u­ar 2021 der Fed­eras Beratung AG, Frau Sabine Knüs­li, Zürich, über­tra­gen. Bei­de Regel­w­erke (EVO und PVO) wur­den inner­halb der Pro­jek­t­gruppe über­ar­beit­et, den heuti­gen Bedürfnis­sen der Gemeinde angepasst und vom Gemein­der­at in den offe­nen Punk­ten ergänzt. Die PVO wurde in ein­er inter­nen Vernehm­las­sung dem Per­son­al zur Stel­lung­nahme unterbreitet.

Bei­de Regel­w­erke wur­den der Rech­nung­sprü­fungskom­mis­sion eben­falls zur Stel­lung­nahme unter­bre­it­et. Der Gemein­der­at hat nun an sein­er Sitzung vom 1. März 2022 die PVO und die EVO zuhan­den der Gemein­de­v­er­samm­lung vom 9. Juni 2022 verabschiedet.

Der Gemein­der­at bit­tet die Bevölkerung, die bei­den Verord­nun­gen wohlwol­lend zu prüfen und anlässlich der Gemein­de­v­er­samm­lung vom 9. Juni 2022 zu genehmigen.

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Kanalun­ter­halt 2021 Bericht und Schlussrechnung

Gemäss dem langjähri­gen Unter­halt­skonzept wur­den im Jahr 2021 die im Vor­jahr aufgenomme­nen TV-Auf­nah­men der öffentlichen Kanal­i­sa­tion «Teil Ost» ausgewertet.

Im Liegen­schafts­bere­ich wur­den die im Jahr 2020 aufgenomme­nen Entwässerungsan­la­gen aus­gew­ertet. Wo Sanierungs­be­darf bestand, wur­den Gespräche geführt und Eigen­tümer zur Sanierung ihrer Anla­gen aufge­fordert. Eigen­tümer mit Entwässerungsan­la­gen ohne Sanierungs­be­darf wur­den schriftlich über den Zus­tand ihrer Abwasser­leitun­gen informiert.

Die Reini­gung der Strassen­samm­ler wurde wie in den ver­gan­genen Jahren unter der Anleitung des Gemein­dew­erks im Unter­haltssek­tor «Ost» ausgeführt.

Im Rah­men der Strassen­sanierung Bühlstrasse wur­den drei Schacht­deck­el zulas­ten des Kanalun­ter­haltes erset­zt. Im Bud­get 2021 wurde ein Betrag von Fr. 30’000.00 eingestellt. Die Müller Inge­nieure AG unter­bre­it­et nun den Schluss­bericht mit der Schlussrechnung.

Die Baukostenabrech­nung ergibt Min­derkosten von Fr. 7’988.40 bzw. 25%.

Begrün­dung Minderkosten:

  • Die Schlamm­samm­ler­reini­gung sowie der Ersatz der Schacht­deck­el sind gün­stiger aus­ge­fall­en als im Kosten­vo­ran­schlag ver­an­schlagt. (-Fr. 1’500.00).
  • Die Posi­tion «Divers­es und Unvorherge­se­henes» wurde nicht beansprucht (-Fr. 3‘000.00)
  • Des Weit­eren kon­nten die Erken­nt­nisse aus den TV- Auf­nah­men aus zeitlichen Grün­den noch nicht voll­ständig in den Leitungskataster über­tra­gen wer­den. (-Fr. 2’500.00)

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Spi­tex Otelfin­gen und Umge­bung – Genehmi­gung Jahres­rech­nung 2021

Der Gemein­der­at Bop­pelsen hat die Jahres­rech­nung 2021 des Vere­ins Spi­tex Otelfin­gen und Umge­bung mit einem Ertrag von Fr. 830’436.85, einem Aufwand von Fr. 826’937.62 und einem daraus resul­tieren­den Ertragsüber­schuss von Fr. 3’499.23 genehmigt.

Der Gemein­der­at Bop­pelsen möchte dem Vere­in Spi­tex Otelfin­gen und Umge­bung seinen Dank für die flex­i­blen Ein­sätze des Per­son­als und den pos­i­tiv­en Rech­nungsab­schluss aussprechen.

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Jugen­dar­beit Unteres Furt­tal – Genehmi­gung Jahres­rech­nung 2021

Der Gemein­der­at Bop­pelsen hat die Jahres­rech­nung 2021 des JUF (Jugen­dar­beit Unteres Furt­tal) mit einem Gesam­taufwand von Fr. 127’930.45, einem Ertrag von Fr. 68.00 sowie dem daraus entste­hen­den Aufwandüber­schuss von Fr. 127’862.45 genehmigt. Zur Deck­ung des Aufwandüber­schuss­es wird, gemäss Verteil­er­schlüs­sel aus Art. 15 des Zusam­me­nar­beitsver­trages, einem Kos­tenan­teil der Gemeinde Bop­pelsen von Fr. 20’828.80 zugestimmt.

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Kauf­mann Gunz, Ros­marie, Bergstrasse 21, 8113 Bop­pelsen
BG 2022-002 – Holzschopf

Der Gemein­der­at hat an sein­er Sitzung vom 1. März 2022 Frau Ros­marie Kauf­mann Gunz, Bergstrasse 21, Bop­pelsen, nachträglich die Bewil­li­gung für einen Holzschopf, Grund­stück Nr. 30, erteilt.

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Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch

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