Revision Besoldungsverordnung: neu Entschädigungsverordnung sowie Personalverordnung
Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022
Die aktuell gültige Besoldungsverordnung der politischen Gemeinde Boppelsen vom 1. Januar 2000 wurde einer Totalrevision unterzogen und in zwei eigenständige Verordnungen «Entschädigungsverordnung EVO» und «Personalverordnung PVO» mit den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen überführt und den heutigen Bedürfnissen und gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Der Gemeinderat hat entschieden, sich bezüglich Personalwesen grossmehrheitlich der kantonalen Gesetzgebung des Kantons Zürich anzuschliessen.
Im Zusammenhang mit der EVO wurden unter anderem die Gemeinderats- und Rechnungsprüfungskommissionsentschädigungen diskutiert. Der Gemeinderat hat am 29. September 2020 beschlossen, ab 1. Januar 2021 die Entschädigungen brutto abzurechnen. Dies muss auch in der EVO so verankert werden.
Die Ausarbeitung der PVO mit dem Reglement wurde mit Beschluss vom 19. Januar 2021 der Federas Beratung AG, Frau Sabine Knüsli, Zürich, übertragen. Beide Regelwerke (EVO und PVO) wurden innerhalb der Projektgruppe überarbeitet, den heutigen Bedürfnissen der Gemeinde angepasst und vom Gemeinderat in den offenen Punkten ergänzt. Die PVO wurde in einer internen Vernehmlassung dem Personal zur Stellungnahme unterbreitet.
Beide Regelwerke wurden der Rechnungsprüfungskommission ebenfalls zur Stellungnahme unterbreitet. Der Gemeinderat hat nun an seiner Sitzung vom 1. März 2022 die PVO und die EVO zuhanden der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022 verabschiedet.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, die beiden Verordnungen wohlwollend zu prüfen und anlässlich der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022 zu genehmigen.
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Kanalunterhalt 2021 Bericht und Schlussrechnung
Gemäss dem langjährigen Unterhaltskonzept wurden im Jahr 2021 die im Vorjahr aufgenommenen TV-Aufnahmen der öffentlichen Kanalisation «Teil Ost» ausgewertet.
Im Liegenschaftsbereich wurden die im Jahr 2020 aufgenommenen Entwässerungsanlagen ausgewertet. Wo Sanierungsbedarf bestand, wurden Gespräche geführt und Eigentümer zur Sanierung ihrer Anlagen aufgefordert. Eigentümer mit Entwässerungsanlagen ohne Sanierungsbedarf wurden schriftlich über den Zustand ihrer Abwasserleitungen informiert.
Die Reinigung der Strassensammler wurde wie in den vergangenen Jahren unter der Anleitung des Gemeindewerks im Unterhaltssektor «Ost» ausgeführt.
Im Rahmen der Strassensanierung Bühlstrasse wurden drei Schachtdeckel zulasten des Kanalunterhaltes ersetzt. Im Budget 2021 wurde ein Betrag von Fr. 30’000.00 eingestellt. Die Müller Ingenieure AG unterbreitet nun den Schlussbericht mit der Schlussrechnung.
Die Baukostenabrechnung ergibt Minderkosten von Fr. 7’988.40 bzw. 25%.
Begründung Minderkosten:
- Die Schlammsammlerreinigung sowie der Ersatz der Schachtdeckel sind günstiger ausgefallen als im Kostenvoranschlag veranschlagt. (-Fr. 1’500.00).
- Die Position «Diverses und Unvorhergesehenes» wurde nicht beansprucht (-Fr. 3‘000.00)
- Des Weiteren konnten die Erkenntnisse aus den TV- Aufnahmen aus zeitlichen Gründen noch nicht vollständig in den Leitungskataster übertragen werden. (-Fr. 2’500.00)
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Spitex Otelfingen und Umgebung – Genehmigung Jahresrechnung 2021
Der Gemeinderat Boppelsen hat die Jahresrechnung 2021 des Vereins Spitex Otelfingen und Umgebung mit einem Ertrag von Fr. 830’436.85, einem Aufwand von Fr. 826’937.62 und einem daraus resultierenden Ertragsüberschuss von Fr. 3’499.23 genehmigt.
Der Gemeinderat Boppelsen möchte dem Verein Spitex Otelfingen und Umgebung seinen Dank für die flexiblen Einsätze des Personals und den positiven Rechnungsabschluss aussprechen.
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Jugendarbeit Unteres Furttal – Genehmigung Jahresrechnung 2021
Der Gemeinderat Boppelsen hat die Jahresrechnung 2021 des JUF (Jugendarbeit Unteres Furttal) mit einem Gesamtaufwand von Fr. 127’930.45, einem Ertrag von Fr. 68.00 sowie dem daraus entstehenden Aufwandüberschuss von Fr. 127’862.45 genehmigt. Zur Deckung des Aufwandüberschusses wird, gemäss Verteilerschlüssel aus Art. 15 des Zusammenarbeitsvertrages, einem Kostenanteil der Gemeinde Boppelsen von Fr. 20’828.80 zugestimmt.
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Kaufmann Gunz, Rosmarie, Bergstrasse 21, 8113 Boppelsen
BG 2022-002 – Holzschopf
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. März 2022 Frau Rosmarie Kaufmann Gunz, Bergstrasse 21, Boppelsen, nachträglich die Bewilligung für einen Holzschopf, Grundstück Nr. 30, erteilt.
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Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch