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Ergänzungsleistungen: Sinn und Zweck

Ergänzungsleistungen: Sinn und Zweck

Ergänzungsleistungen

Ergänzungs­leistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebens­kosten nicht decken. Im Kanton Zürich werden sie Zusatz­leistungen genannt.  

Sinn und Zweck

Kurz erklärt

Ergänzungs­leistungen sind eine Versicherungs­leistung der AHV oder IV, keine Sozial­hilfe. Sie sichern AHV- und IV-Renten­berechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindest­einkommen.  

Ergänzungs­leistungen umfassen haupt­sächlich zwei finanzielle Beiträge:

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