Armutsrechner

Der Armutsrechner berechnet, ob Sie Anrecht auf Sozialhilfe haben.

Fragebogen

Beantworten Sie einige Fragen zu:

  • Lohn
  • Miete
  • Krankenkasse
  • Vermögen
  • wie viele Personen mit Ihnen zusammenwohnen. 

Dann rechnet der Armutsrechner, ob Sie Anrecht auf Sozialhilfe haben.

Achtung: Der Armutsrechner macht nur eine Einschätzung. Fragen Sie beim Sozialamt in Ihrer Gemeinde, ob Sie wirklich Sozialhilfe bekommen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Im Armutsrechner werden Fragen zur finanziellen Situation gestellt. Mit diesen Angaben wird ein allfälliger Anspruch auf Sozialhilfe gemäss SKOS-Richtlinien (aktualisiert für 2021) berechnet. In der Berechnung werden erwachsene Personen und ihre Angehörigen (Partner und minderjährige Kinder) berücksichtigt, wenn diese im gleichen Haushalt leben.
Die Berechnung erlaubt eine erste Einschätzung. Sie zeigt wie Sozialhilfe in den Grundzügen funktioniert. Es können jedoch keine Spezialfälle erfasst werden. Dementsprechend sind die Berechnungen ohne Gewähr. Ob Sie wirklich Anrecht auf Sozialhilfe haben, erfahren Sie beim Sozialamt in Ihrer Gemeinde.

Im verlinkten statistik.info erfahren Sie mehr zur Theorie und Methode des Armutsrechners. «Armutsrechner Theorie und Methode»

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS ist der nationale Fachverband für Sozialhilfe. Die SKOS gibt Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe heraus. Im Kanton Zürich ist die Anwendung der SKOS-Richtlinien verbindlich. Auch der Armutsrechner richtet sich nach den SKOS-Richtlinien.
Die SKOS-Richtlinien finden Sie auf der Webseite der SKOS (Link)

Kontakt

Statistisches Amt, Fachstelle Sozialhilfestatistik

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 40

Montag bis Donnerstag

E-Mail

social@statistik.ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: