»Verwaltung  »Steueramt  »Liegenschaftenbesitzer 
Steueramt
Liegenschaftenbesitzer 
Für die Steuerperiode 2009 erfolgte eine generelle Neubewertung der Eigenmiet- und Vermögenswerte. Diese Werte sind weiterhin gültig, auch für das Steuerjahr 2011. Wer bis jetzt noch keine Mitteilung erhalten hat, meldet sich bitte beim Gemeindesteueramt wo die Liegenschaft steht.

Die Vermögenssteuerwerte von Mehrfamilien- und Geschäftshäusern, sowie Stockwerkeigentum zu Geschäftszwecken müssen selbst ermittelt werden, indem der Jahresertrag mit 7,05% kapitalisiert wird (Jahresertrag, vor Abzug der Unterhalts- und Verwaltungskosten, geteilt durch 7,05 mal 100).
zurück
 
designed by pxe