Einkommen:
Bei Anfall einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sind die Erträge zu deklarieren, die in der Steuerperiode ab Erbanfall bis Ende Jahr erzielt wurden. Das gilt auch, wenn eine Erb-schaft noch nicht geteilt ist (Anteile an unverteilten Erbschaften).
Vermögen:
In der Steuererklärung ist stets das Vermögen per Ende Jahr einzutragen (inkl. allfällige An-teile an unverteilten Erbschaften). Die Steuerbehörde wird auf Grund Ihrer Angaben die zeit-liche Abgrenzung ab Erbgang bis Ende Jahr vornehmen. Wir bitten Sie deshalb, die Seite 4 der Steuererklärung genau auszufüllen. |