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Steueramt
Weiterversteuerung von Vermögenswerten durch die Erben 
Einkommen:
Bei Anfall einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sind die Erträge zu deklarieren, die in der Steuerperiode ab Erbanfall bis Ende Jahr erzielt wurden. Das gilt auch, wenn eine Erb-schaft noch nicht geteilt ist (Anteile an unverteilten Erbschaften).

Vermögen:
In der Steuererklärung ist stets das Vermögen per Ende Jahr einzutragen (inkl. allfällige An-teile an unverteilten Erbschaften). Die Steuerbehörde wird auf Grund Ihrer Angaben die zeit-liche Abgrenzung ab Erbgang bis Ende Jahr vornehmen. Wir bitten Sie deshalb, die Seite 4 der Steuererklärung genau auszufüllen.
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