Nicht jeder Steuerpflichtige kommt seinen Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden korrekt nach. Im Steuerstrafrecht kennt man dabei folgende Begriffe:
Steuerwiderhandlung § 234 StG
Die Steuerwiderhandlung stellt die "mildeste" Form im Strafrecht dar.
Beispiele: Schuldhafte Nichteinreichung der Steuererklärung, Verletzung der Mitwirkungs- und Auskunftspflicht, Hinterziehungsversuche
Steuerhinterziehung § 235ff StG
Einkommen und/oder Vermögenswerte werden nicht oder nur teilweise deklariert.
Beispiele: Nebenerwerb wird nicht deklariert, Bankguthaben werden nicht angegeben
Steuerbetrug § 261 StG
Der Seuerbetrug ist eine qualifizierte Form der Steuerhinterziehung.
Beispiele: Urkundenfälschung, Erschleichung einer Falschbeurkundung
Busse
Die Busse bemisst sich jeweils im Verhältnis zur Nachsteuer in einer Bandbreite von 1/3 bis zum dreifachen Betrag der Nachsteuer. Bei Selbstanzeige wird die Busse ermässigt.
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