Bei einem Todesfall geht das gesamte Vermögen einschliesslich der Schulden auf die Erb-innen und Erben über. Dieses Vermögen, der so genannte Nachlass, gehört zunächst allen Erbenden gemeinsam. Diese können grundsätzlich nur gemeinsam darüber verfügen und bilden deshalb eine Erbengemeinschaft.
Damit der Nachlass bestimmt werden kann, muss zuerst die güterrechtliche Abrechnung durchgeführt werden. Sobald sein Umfang und die einzelnen Erbanteile feststehen, kann die Erbschaft zwischen den Erbinnen und Erben geteilt werden. Können sich diese nicht einigen, entscheidet das Gericht |