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Steueramt
Inventarisationsverfahren in Todesfällen 
Nach Ableben einer steuerpflichtigen Person mit Wohnsitz im Kanton Zürich wird ein Inventarisationsverfahren durchgeführt. Dieses bildet die Basis für

- die korrekte Erhebung der Erbschaftssteuern
- die korrekte Veranlagung der Gemeinde-, Staats und der direkten Bundessteuer
- die Durchführung eines allfälligen Nachsteuer- und Bussenverfahrens
- die korrekte Weiterversteuerung der Vermögenswerte durch die Erben
- die Erbteilung, diese ist im Kanton Zürich Sache der Erben

Beim Inventarisationsverfahren wird in der Regel wie folgt vorgegangen:
Das Gemeindesteueramt stellt den Inventarfragebogen inkl. Tresoröffnungsprotokoll und die Steuererklärung für das Todesjahr (ab Beginn Steuerperiode bis Todestag) innert 14 Tagen seit dem Tode an die ihm bekannte Adresse zu. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen beträgt 60 Tage. Gesuche um Fristerstreckung sind vor Ablauf der Frist mit schriftlicher Begründung dem Gemeindesteueramt einzureichen.

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Merkblatt über steuerrechtliche Fragen in Todesfällen
- Inventarfragebogen
- Tresoröffnungsprotokoll
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