Ordentliche Fristen:
31.3.2012 Natürliche Personen (Steuergruppe U)
30.9.2012 Selbständig Erwerbende (Steuergruppe S)
30.9.2012 Juristische Personen (Steuergruppe J)
Gesuche um Fristerstreckung sind vor Ablauf der Frist einzureichen. Sie können neu auch online gestellt werden. Die Frist wird maximal bis zum 30.11.2012 erstreckt.
eFrist: die Zugangsdaten sind auf Ihrer Steuererklärung angedruckt.
Rechtzeitig eingereichte Fristerstreckungsgesuche gelten ohne gegenteiligen Entscheid vom Gemeindesteueramt stillschweigend als bewilligt. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nur auf ausdrückliches Begehren.
Juristische Personen müssen die Gesuche dem Kantonalen Steueramt, Abteilung Direkte Bundessteuer, 8090 Zürich, einreichen.
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