Gemäss § 11 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes (DSG) können Steuerpflichtige ihre Daten im Steuerregister der Gemeinde Boppelsen sperren lassen. Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise:
Die Datensperre ist auf die Daten im Steuerregister derjenigen Gemeinde beschränkt, bei welcher der Antrag gestellt wird. Die Datensperre hat keine Wirkung auf andere, von der glei-chen Gemeinde geführte Register (Personendaten der Einwohnerkontrolle usw).
Steuerausweise gemäss § 122 StG können ungeachtet einer Datensperre ausgestellt wer-den, sofern die Antragsteller dem Gemeindesteueramt glaubhaft dartun können, dass sie durch die Datensperre in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber dem betreffenden Steu-erpflichtigen behindert werden (§ 11 Abs. 2 lit. b des Datenschutzgesetzes).
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Webside des Kantonalen Steueramtes. |