Sie sind Schweizerbürger/in und möchten das Gemeindebürgerrecht von Boppelsen er-halten? Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnhaft sind, der Lebensunterhalt gesichert ist und Sie einen unbescholtenen Ruf besitzen.
Das Einbürgerungsgesuch ist an die Kanzlei zu Handen des bürgerlichen Gemeinderates schriftlich einzureichen.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen (nicht älter als 6 Monate) beizulegen:
- Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird
- Personenstandsausweis (ledige Personen)
- Familienschein (verheiratete, geschiedene Personen)
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug |