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Kanzlei
Voraussetzungen und notwendige Formulare für die Einbürgerung 
- seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnhaft
- Wohnsitzanforderungen nach Bundesrecht
- Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse
- Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
- keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
- gesicherter Lebensunterhalt

Das Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Notwendige Unterlagen für die Einbürgerung
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