Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen? Oder hier geboren und aufgewachsen? Dann ist die Schweiz Ihr neues zu Hause geworden. Was in der Politik Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und der ganzen Schweiz geschieht, betrifft auch Ihre Lebensumstände.
Der Ablauf und die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Bürgergemeinderat oder die Bürgerge-
meindeversammlung zuständig. Am Verfahren sind auch die kantonalen Behörden sowie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beteiligt. |