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Funktionäre & Betriebe
Ombudsmann des Kantons Zürich 
Im Jahre 1977 hiessen die Stimmberechtigen des Kantons Zürich die Einrichtung einer kanto-nalen Ombudsstelle mit überwältigendem Mehr gut. Seither konnte Bürgerinnen und Bürgern in zahllosen Konfliktfällen mit der kantonalen Verwaltung geholfen werden. Gemäss Gesetzesauftrag prüft die durch den Kantonsrat gewählte Ombudsperson, „ob die Behörden nach Recht und Billigkeit verfahren.“ Sie erteilt Rat, bespricht sich – auf der Suche nach einer vermittelnden Lösung - mit den Behörden und erlässt nötigenfalls eine sog. schriftliche Emp-fehlung. Der Ombudsperson obliegt damit nicht nur eine Kontrollfunktion gegenüber der kan-tonalen Verwaltung; sie ist auch Vermittlerin zwischen der Bevölkerung und den kantonalen Behörden. Auch die kantonalen Angestellten können ihre Dienste in Anspruch nehmen. Wei-tere Informationen finden Sie mit zahlreichen links unter Ombudsmann des Kantons Zürich.
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