Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei uns bezogen oder heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular muss am Schalter der Gemeindeverwaltung mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit
Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
- Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit
Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates,
wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der Waffenbestandteils/e berechtigt sind.
Gültigkeit:
Der Waffenerwerbsschein ist 6 Monate gültig und kann um längstens 3 Monate verlängert werden.
Gebühren:
Je nach Waffe zwischen Fr. 20.00 und Fr. 50.00.
Weitere Informationen:
www.fedpol.admin.ch |