Ist Ihnen ein Tier zugelaufen? Haben Sie ein Tier gefunden? Vermiesen Sie ein Tier?
Alle Finder und Finderinnen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Fund bei der kantonalen Meldestelle mitzuteilen. Kann ein Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten zurückgeführt werden, erfolgt eine Neuplatzierung beim Finder oder durch ein Tierheim.
Vermisstmeldungen können analog der Meldung von Findeltieren getätigt werden.
Meldeformulare finden Sie bei der Gemeinde, der Polizei, in Tierheimen und tierärztlichen Praxen oder online im Internet unter: www.gefundende-tiere.ch |