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Einwohnerkontrolle
Hundesteuer - Abgabe 
Seit dem 1. Januar 2007 wird auf die Ausgabe von Hundemarken verzichtet, da diese mit der Einführung des Mikrochips ihre Bedeutung als Kennzeichnungsmittel verlieren.

Wie bis anhin sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der www.anis.ch, Tel. 031 371 35 30 zu melden.

Die Abgabe beziehungsweise Hundesteuer beträgt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 15. September 2009 pro Jahr und Hund:
AbgabeFr. 100.00
KantonsbeitragFr. 30.00
BearbeitungsgebührFr. 20.00
Total Fr. 150.00

Die Gebühr wird aufgrund des letztjährigen Hundeverzeichnisses allen Hundebesitzern bis spätestens Ende Februar in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Einlösung bzw. Bezahlung (nach dem 31. März) beträgt die Bearbeitungsgebühr Fr. 40.00 (gemäss Hundeverordnung
§ 18 Abs. 2).
Bezeichnungspflichtig sind alle Hunde im Alter von über drei Monaten. Erreicht der Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni, ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte.

Neue Hunde und allfällige Mutationen sind der Gemeindeverwaltung Boppelsen zu melden: Tel. 044 849 70 06 oder christine.meier@boppelsen.zh.ch. Vielen Dank.
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