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| Einwohnerkontrolle |
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Handlungsfähigkeitszeugnis
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Wenn Sie im Verkehr mit Banken oder Behörden Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müs-sen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dies kann telefonisch, am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via E-Mail bestellt werden.
Gebühr: Fr. 30.-- |
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