Die Gesuchsteller haben bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises bei der Einwohnerkontrolle oder direkt beim Strassen- verkehrsamt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorzusprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte, Ausländerausweis oder Reisepass) vorzulegen. Die direkte Zustellung des Gesuches durch den Gesuchsteller an das Strassenverkehrsamt ist somit nicht mehr möglich, ebenso die Stellvertretung am Schalter für die Bestätigung.
Die Einwohnerkontrolle bzw. das Strassenverkehrsamt prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Die Einwohnerkontrolle leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.
Die Antragsformulare können auch bei der Einwohnerkontrolle, bei jeder Polizeistelle sowie beim Strassenverkehrsamt bezogen werden. |