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Bestattungswesen
Weitere Informationen 
Abdankung:
Das Datum der Abdankung legen Sie gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung und dem Pfarramt fest. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer die Gestaltung der Abdankungs-
feier. Es ist den Angehörigen überlassen, ob sie eine persönliche Anzeige in der Zeitung aufgeben.

Bestattungsanzeige:
Die Gemeindeverwaltung erstellt die Todesanzeige (Aushang bei der Gemeindeverwaltung) und informiert die zuständigen Personen und Stellen. Für erbrechtliche Fragen ist das Bezirksgericht Dielsdorf zuständig.

Finanzielles:
Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Boppelsen hatten, werden die einfachen Bestattungskosten durch die Gemeinde übernommen. Spezielle Wünsche gehen zu Lasten der Angehörigen.
Weitere Fragen richten Sie bitte an:
Christine Meier, Tel. 044 849 70 06
E-Mail: christine.meier@boppelsen.zh.ch
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