Was ist in einem Todesfall zu tun?
Ein Todesfall muss innert zwei Tagen der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Tritt der Tod im Spital ein, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt dem Bestattungsamt geschickt. Ist die Person zu Hause gestorben erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Sie ist die Grundlage für die Anordnung der Bestattung.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich dem Bestattungsamt vorzulegen (falls vorhanden):
- Schriftenempfangsschein oder Ausländerausweis & Reisepass
- Familienbüchlein
Erdbestattung oder Kremation:
Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Das Überführen der verstorbenen Person wird durch die Gemeindeverwaltung veranlasst |