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AHV-Zweigstelle
Zusatzleistungen zur AHV/IV 
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Be-streitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatz- leistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermö-genssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Weitere Informationen:
» provisorische Online-Berechnung der Pro-Senectute
Weitere Fragen richten Sie bitte an:
Christine Meier, Tel. 044 849 70 06
E-Mail: christine.meier@boppelsen.zh.ch
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