Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung.
Massgebend für die Prämienverbilligung im Kanton Zürich sind:
- Steuerbare Einkommen
- Steuerbare Vermögen
- Wohnsitz am 1. Januar des Vorjahres, für das die Prämienverbilligung ausgerichtet wird.
Wenn Sie glauben, Anspruch auf die Prämienverbilligung zu haben und noch keine Mitteilung durch die SVA Zürich erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unsere Gemeindeverwaltung. |